Klage gegen Microsoft-Einigung
Eine unabhängige Kartellrechtsgruppe hat angekündigt, sowohl Microsoft als auch das US-Justizministerium [Department of Justice] zu verklagen, da diese dem zuständigen Gericht relevante Absprachen zu ihrer Einigung im Kartellprozess verschwiegen hätten.
Das Justizministerium und einige der klagenden Bundesstaaten hatten im letzten November den Rechtsstreit durch eine gütliche Einigung beigelegt. Neun Bundesstaaten führen unterdessen den Prozess fort.
Die außergerichtliche Einigung verlangt von Microsoft, dass das Unternehmen Computerherstellern die freie Wahl überlässt, Microsoft-Produkte oder Konkurrenzsoftware auf ihren Geräten zu installieren. Weiterhin soll der Konzern den Wettbewerbern bisher geheime Schnittstellen seines Betriebssystems preisgeben.
US-Regierung einigt sich mit MicrosoftDetails folgen
Das American Antitrust Institute [AAI] hat jetzt angekündigt, das Zustandekommen der Einigung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Dabei geht es um die Kontakte und Absprachen zwischen Microsoft und dem Justizministerium, die nach dem "Tunney Act", auf dem die Eingung beruht, bestimmten Einschränkungen unterworfen sind und dem Gericht vollständig zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Das AAI will heute auf einer Pressekonferenz Details zur geplanten Klage bekannt geben.
Das AAI beschreibt sich selbst als unabhängige Non-Profit-Institution, die durch Forschung und Aufklärung den fairen Wettbewerb fördern will.
American Antitrust InstituteMicrosoft zuversichtlich
Der "Tunney Act" verbietet bestimmte Lobby-Kontakte während der Einigungsphase in Kartellprozessen und legt fest, welche Kontakte erlaubt sind.
Microsoft hat allerdings in einem ersten Statement die Verletzung der Regeln nach dem "Tunney Act" verneint und sich zuversichtlich gezeigt, dass die Einigung Bestand haben wird.
Sollte das AAI allerdings auch nur mit dem Einbringen seiner Klage Erfolg haben, könnte die endgültige Umsetzung der Einigung aufgeschoben werden.
Und wenn die Klage insgesamt erfolgreich ist, muss die Einigung mindestens neu verhandelt werden.
Die Einigung hatte schon im letzten November teils heftige Kritik provoziert:
Börsenpatriotismus und kurzsichtige Politik