Richtlinie zur Datenspeicherung in Kraft
Heute ist die EU-Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet offiziell in Kraft getreten.
Die bis zuletzt umstrittene Richtlinie wurde im März beschlossen und sieht vor, EU-weit Angaben zu allen Verbindungen zwischen sechs und 24 Monate lang zu speichern. Die einzelnen EU-Staaten können die genaue Dauer innerhalb dieser Bandbreite dabei selbst festlegen.
Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen. Datenschützer fürchten vor allem einen allzu freigiebigen Zugriff auf die Datensammlungen.
Derzeit ist dieser nur bei "schweren Verbrechen" vorgesehen. Doch die Musikindustrie hat bereits ihr Interesse angemeldet, schließlich sei professionelles "Raubkopieren" ein gravierendes Delikt.
Die rasant wachsende Internet-Telefonie führt die Überwachungsrichtlinie schon jetzt an ihre Grenzen.
Speicherstart ab Ende 2007 bzw. 2009
In Österreich hat man es mit der Umsetzung nicht eilig. Die einjährige Speicherdauer für Telefonie-Verkehrsdaten wird frühestens im Sommer 2007 in nationalen Gesetzen verankert werden.
Für die Internet-Daten hat Österreich zusammen mit anderen EU-Staaten eine weitere Übergangsfrist von zusätzlichen 18 Monaten ausgehandelt.
Die technische Umsetzung ist bisher noch offen. Wirtschaftskammer und AK gehen davon aus, dass sich die zuletzt jährlich angefallenen sechs Millionen Euro Überwachungskosten vervielfachen werden.