Bildquelle: Apple Computer / Apple Corps.

Apple siegt über Ex-Beatles

obstkrieg
08.05.2006

Im millionenschweren Markenstreit haben die Ex-Beatles mit ihrem Label Apple Records nun gegen den US-Computerkonzern Apple verloren. Damit dürfen der Musikshop iTunes und der Musik-Player iPod weiterhin das Apfel-Logo tragen.

Die britische Plattenfirma warf dem US-Konzern vor, mit dem Start seiner Musik-Internet-Aktivitäten eine jahrzehntealte Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen verletzt zu haben, in der die Nutzung des Logos und des Namens Apple geregelt wurde.

Das Gericht in London wies die Klage sowie die Schadenersatzforderung von 2,8 Millionen US-Dollar jedoch am Montag zurück.

Der zuständige Richter erklärte, die Nutzung des Logos stehe allein im Zusammenhang mit dem Apple Store, nicht mit der Musik. Die Verwendung sei daher rechtens.

Hintergrund des "Obstkrieges"

Apple Corp. gibt es seit 1968. Als Apple Computer 1976 gegründet wurde, wurde die Firma sogleich von Apple Records geklagt - neben Bezahlung einer hohen Summe verpflichtete sich das junge Computerunternehmen damals, nicht in das Musikgeschäft einzusteigen.

Zankäpfel iTunes und iPod

Die "Pilzköpfe" sahen das nun durch das Online-Musikgeschäft iTunes sowie den populären MP3-Player iPod verletzt.

Apple Computer hielt dagegen, bei iTunes handle es sich hauptsächlich um ein System zum Datentransfer, beim iPod um einen Datenspeicher.

Apple Corp. gehört Paul McCartney, Ringo Starr, John Lennons Witwe Yoko Ono und den Erben von George Harrison.

Erste außergerichtliche Einigung 1991

Schon 1989 sah Apple Records das Abkommen erstmals verletzt, da immer mehr Macintosh-Rechner zur Bearbeitung von Musik zum Einsatz kamen.

1991 einigten sich die beiden Parteien außergerichtlich auf eine Schadenssumme von 26,4 Millionen USD zuzüglich rund acht Millionen Rechtskosten.

Die damalige Vereinbarung sprach den Pilzköpfen die Verwendung des Apple-Logos für kreative Werke im Bereich der Musik und dem Computerbauer die Verwendung im Zusammenhang mit Produkten und Diensten, welche diese Inhalte reproduzieren, zu.

Logo-Vergleich [Apple Computer links, Apple Corps. rechts]

Digitale Überarbeitung der Discografie

Die Beatles stehen dem digitalen Musikvertrieb generell skeptisch gegenüber. Erst Mitte 2004 wurden erste Verhandlungen über den Online-Verkauf der Beatles-Songs aufgenommen. Mittlerweile sind einige Songs freigegeben.

Wie der frühere Beatles-Tourmanager und heutige Chef der Plattenfirma Apple, Neil Aspinall, im Prozessverlauf aussagte, digitalisiert und überarbeitet das Unternehmen derzeit die gesamte Discografie der legendären Band.

Die neuen Versionen der alten Songs wollen die Beatles im Netz anbieten und damit Geschäfte machen.

Sieger will nun seinerseits Millionen

Lord Grabiner, der Anwalt von Apple, stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Antrag, den Klägern die Zahlung eines Abschlags für die Prozesskosten in Höhe von 1,5 Millionen Pfund [2,2 Millionen Euro] aufzuerlegen.

Die Gesamtkosten, die von den Ex-Beatles nun verlangt werden, könnten etwa doppelt so hoch ausfallen. Zudem muss die Beatles-Firma ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits tragen, die etwa in der gleichen Höhe liegen sollen.

Beatles gehen in die Berufung

Apple Corps kündigte an, die Gerichtsentscheidung anzufechten.

(Reuters | dpa)