Klage gegen Überwachungsverordnung
Der zweitgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil hat heute beim Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am 30. November 2001 beschlossenen Überwachungsverordnung eingebracht, die das uneingeschränkte Abhören von Handys erlaubt.
Das bestätigte max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck. "Wir akzeptieren die Überwachungsverordnung, sind aber dagegen, dass wir die Kosten übernehmen müssen", sagte Bruck.
Das Telekom-Gesetz [TKG] besagt nämlich, dass die Kosten für die für die Überwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den Telekom-Betreibern liegen. Verbrechensbekämpfung sei aber eine Aufgabe des Staates, der dafür auch aufkommen müsse, meinen die Telekom-Betreiber.
Fünf Millionen Euro Kosten
Die Umrüstung für die Erfüllung der Verordnung würde bei
max.mobil mit etwa fünf Millionen Euro an Investitionskosten zu
Buche schlagen, dazu kämen noch laufende Kosten für den Betrieb, so
Bruck.
Bis Ende Mai ist Zeit
Die Überwachungsverordnung ist mit 1. Dezember 2001 in Kraft getreten. Die bereits auf dem Telekom-Markt tätigen Betreiber müssen ihre Netze laut Verordnungstext "grundsätzlich sofort, spätestens jedoch sechs Monate nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung" überwachungstauglich machen.
Bei Marktneueinsteigern muss das Netz ab Inbetriebnahme die Überwachungsverordnung erfüllen. Die Verordnung verpflichtet die Mobil- und Festnetzbetreiber, der Exekutive alle Telefondaten eines Verdächtigen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung soll aber eine vorherige richterliche Genehmigung sein.
Clinch im Spätherbst 2001
Im Oktober des Vorjahres spitzte sich der Streit zwischen
max.mobil und dem Innenministerium weiter zu. "Die Firma max.mobil
weigert sich stets bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs im
erforderlichen Ausmaß mitzuwirken. Für das Bundesministerium für
Inneres drängt sich daher der Verdacht auf, dass sich max.mobil in
rechtswidriger Weise weigert, ihrem gesetzlichen Auftrag
nachzukommen", hieß es damals.