"Illegale" Rasterfahndung in Handydaten
Laut Informationen, die der Abgeordnete Peter Pilz [Grüne] heute bei einer Pressekonferenz bekannt gab, versuchte das Kärtner Landesgendarmeriekommando eine Massenauswertung der Rufdaten von etw. 130.000 Gesprächen.
In den Funkzellen rund um die Schauplätze dreier Überfälle in Kärnten wurden im fraglichen Zeitraum rund 200.000 Telefonate geführt, einen Großteil dieser Daten - wer mit wem wann telefoniert hatte - bekam die Gendarmerie auch von den Netzbetreibern.
50.000 Betroffene
Nur max.mobil verweigerte die Herausgabe seiner rund 70.000
Datensätze. Insgesamt betroffen von dieser Aktion - die mit
gewöhnlicher Rufdatenrückerfassung nichts mehr zu tun, sondern den
Charakter einer Rasterfahndung hat - waren laut Pilz mindestens
50.000 Personen.
"Illegale Überwachungsmaßnahme"
Für den grünen Sicherheitssprecher handelt es sich dabei um eine "glatte illegale Überwachungsmaßnahme", die der Judikatur des VfGH und der Menschenrechtskonvention widerspreche. Demnach dürfe das Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt werden, wenn dieser Eingriff "verhältnismäßig" sei.
Ausgangspunkt für die Aktion waren drei Überfälle in Kärnten: Nach einem Einbruch wurde ein Handy gefunden. Während die Bundespolizeidirektion Klagenfurt nur die Gespräche auf diesem Handy zurückverfolgte, wurde von der Gendarmerie ein gerichtlicher Beschluss zur Auswertung der gesamten Rufdaten sämtlicher Netzbetreiber an den drei Tatorten jeweils von 8.00 bis 8.00 Uhr des nächsten Tages erwirkt.
Vorwürfe an den Innenminister
Pilz warf Verkehrsministerin Monika Forstinger [FPÖ] und
Innenminister Ernst Strasser [ÖVP] vor, ihre Zusage gebrochen zu
haben, keine Massenüberwachungen durchzuführen, und forderte
Auskunft, ob weitere Massenüberwachungen stattgefunden haben. Alle
überwachten unverdächtigen Gesprächsteilnehmer sollten verständigt
werden, sie hätten dann die Möglichkeit, zu klagen, etwa auf
Löschung der Daten, meinte Pilz.
Pilz: Illegale Massenüberwachung