Frankreich schwächt Copyright-Novelle ab

13.05.2006

Ursprünglich sollte das neue französische Urheberrechtsgesetz das Abspielen von legal erworbenen Songs auf jedem beliebigen Musik-Player ermöglichen. Nun wurde doch eine Kopierschutz-Hintertür für die Rechteinhaber offen gelassen.

Die Urheberrechtsrevolution in Frankreich bleibt aus. Statt wie das ursprügnlich geforderte Motto "Jede Musik auf jedem Player" umzusetzen, hat der französische Senat nun die Gesetzesvorlage zum Urheberrecht weitgehend entschärft.

Übrig blieb von der so genannten DRM-Interoperabilitätsklausel wenig: Statt dem Kunden direkt das Recht zu geben, digitale Werke in jedes beliebige Format umzuwandeln, wird nun eine neu eingerichtete Regulierungsbehörde zwischengeschaltet.

Ausgeträumt: Der zahnlose Rest

Diese kann von den Musik-Shop-Betreibern zwar die Herausgabe technischer Dokumentationen und Programmierschnittstellen verlangen, sodass Hardware-Hersteller diese implementieren können, doch nur insofern der Kopierschutz nicht beeinträchtigt wird.

Laut dem neuen Entwurf reicht es aus, wenn eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes angefertigt werden kann, auch wenn diese weiterhin nicht abspielbar ist.

Die Regulierungsbehörde soll mit drei Richtern und von der Regierung ernannten fachkundigen Vertretern zahlreicher Interessensgruppen besetzt werden.

Chance auf Marktaufschwung verpasst

Konsumentenschützer können dem neuen Gesetz nun nichts positives mehr abgewinnen.

Statt die Chance wahrzunehmen, den Online-Musikkauf durch freie Abspielbarkeit anzukurbeln, wurde dem Druck der großen Industrielobbys nachgegeben, so die Kritik.

Keine Pauschalgebühr für Tauschbörsen

Schon Anfang März wurde ein weiterer revolutionärer Ansatz aus der Gesetzesvorlage gestrichen.

Ein Zusatz hatte vorgesehen, dass gegen die Zahlung einer kleinen monatlichen "Kulturpauschale" der Austausch von urheberechtlich geschütztem Material, also Musik und Filme, über das Internet für den Privatgebrauch erlaubt wird. Dies wurde jedoch von der Nationalversammlung abgelehnt.

"Vivendi-Klausel": Harte Strafen

Den Verbreitern von Programmen, die zur Weitergabe von Raubkopien eingesetzt werden können, drohen laut der "Vivendi-Klausel" bis zu 300.000 Euro Geldstrafe und drei Jahre Haft.

Diese Klausel wurde auf Bestreben des Mediengiganten Vivendi Universal aufgenommen.

Kritiker befürchten, dass aufgrund der zu frei auslegbaren Formulierung auch legal genutzte Tauschsoftware betroffen sein könnte.

Auch für private Downloader und Anbieter von Musik wurden Geldstrafen von 38 bis 150 Euro eingeführt.

(futurezone | pte.at)