08.02.2002

RASTER & FAHND

Bildquelle: ORF.at

Datenschwund in Handy-Affäre

Je mehr Details über die Begehren der Kärntner Gendarmiere nach "Rufdatenrückerfassung" bekannt werden, desto weniger werden die Daten.

Man habe bisher 10.000 Datensätze von Handyverbindungen erhalten, sagt Rudolf Gollia, Sprecher des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, und erwarte noch weitere 10.000 in dieser Angelegenheit.

Die Mobilkom hatte freilich erst gestern gegenüber der FuZo angegeben, allein im Dezember die Verbindungsdaten von 14.000 Handygesprächen an das Kärntner Landesgendarmeriekommando [LGK] weitergegeben zu haben.

Ein Handy blieb am Tatort

Konkret geht es laut Gollia um drei Einbrüche im Dezember und einen im Jänner, die in der Vorgangsweise mit einer Einbruchsserie im August 2001 übereinstimmen, bei der ein Handy am Tatort zurückgeblieben war.

Auf dem Wege Gendarmerie, Staatsanwaltschaft, U-Richter und Ratskammer Klagenfurt habe man eine "Rufdatenrückerfassung" für alle Funkzellen aller Netzbetreiber von 18.00 bis 8.00 Uhr rund um die vier Tatorte erwirkt.

Datenrückerfassung oder Rasterfahndung

Auch wenn Pilz' Zahlen umstritten sind - laut Josef Mayer von One sind sie deutlich zu hoch gegriffen -, eine simple "Datenrückerfassung" ist das nicht.

Wenn zigtausende Datensätze aus verschiedenen Quellen abgeglichen werden, um nach bekannten Nummern zu suchen, die mit dem im August sichergestellten Handy Verbindung hatten, dann handelt es sich wohl um "automatisationsgestützten Datenbankabgleich".

Eine Methode, die unter dem Begriff "Rasterfahndung" besser bekannt geworden ist.