Neue Patent-Troubles für Apples iPod
Creative, selbst erklärter harter Konkurrent von Apples Musik-Player iPod, sieht in dessen Musik-Navigation eine Verletzung seiner Patente. Der Hersteller fordert nun Schadenersatz und ein Verkaufsverbot - eine weitere harte Nuss für das US-Patentsystem.
In seiner Patentklage beruft sich Creative auf ein dem Unternehmen im Herbst letzten Jahres zugesichertes Patent zur automatischen Titelsortierung anhand von Metadaten über Interpret oder Albumtitel.
Bereits damals drohte Creative mit rechtlichen Schritten gegen Apple. Nun hat Creative gegen Apple vor einem Bundesgericht und bei der Wettbewerbsbehörde Klage eingereicht.
Verkaufsstopp für iPod gefordert
Vor Gericht fordert Creative eine einstweilige Verfügung sowie Schadenersatz in ungenannter Höhe.
Von der Behörde verlangt Creative die Überprügung wegen möglicher Patentverletzungen. Zusätzlich soll die Behörde den Verkauf von iPods stoppen.
Auch gegen Apples iTunes-Software wurde kürzlich wegen Patentverletzung Klage eingereicht. Burst, Anbieter von Software für die Verbreitung von Musik und Videos übers Web, sieht durch Apples Angebote iTunes, iPod und Apples Quicktime vier seiner US-Patente verletzt.
Erste Verhandlungen scheiterten
Laut Klagsschrift reichte Creative das Zen-Patent [unter dem Namen Zen verkauft Creative seine eigenen digitalen Musik-Player] bereits im Jänner 2001 ein, Ende 2005 wurde es schließlich zugestanden.
Anfang 2001 versuchten sich Apple und Creative bereits über eine Zusammenarbeit zu einigen, so die Klagsschrift weiter. Doch Creative verweigerte eine Lizenzierung seiner Technologie sowie ein Investment Apples in ein mögliches Spin-off-Unternehmen von Creatives Player-Sparte.
Im Oktober 2001 brachte Apple schließlich mit dem iPod seinen eigenen digitalen Player auf den Markt, den es mit einem Anteil von mehr als 70 Prozent [laut den Marktforschern der NPD Group] deutlich dominiert.
Patent-Troll als Geschäftsbasis
Der Versuch Creatives,über Patentklagen Konkurrenz auszuschalten, ist nicht der einzige, wenn auch einer der prominentesten.
In den USA hat sich mittlerweile ein ganzer Geschäftszweige darum entsponnen, nicht mit eigenen Produkten, sondern mit Lizenzen für Patente Geld zu machen.
So entfachte zuletzt auch der Fall eBay gegen MercExchange die Diskussion über das reformbedürftige US-Patentsystem und dessen Auslegung neu. Auch MercExchange sah in der "Sofort kaufen"-Option bei eBay eine Verletzung seiner Patente und forderte eine einstweilige Verfügung.
Aus der Sicht von eBay ist MercExchange ein "Patent-Troll", also jemand, der sich Patente sichert, ohne sie selbst in Anspruch zu nehmen, und im Endeffekt nur aufs Abkassieren aus ist. Dennoch bekam das Unternehmen Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Dollar zugesprochen.
Kein automatischer Verkaufsstopp
Das oberste US-Bundesgericht urteilte nun, dass eine Patentverletzung nicht automatisch eine einstweilige Verfügung, also Einstellung des inkriminierten Service oder Produkts, mit sich bringt.
In der Urteilsbegründung führen die Richter an, dass eine einstweilige Verfügung nicht unbedingt im besten Interesse der Öffentlichkeit ist.
Zudem würden einstweilige Verfügungen zunehmend auch als Erpressungsmittel gegen Firmen genutzt, um von ihnen möglichst hohe Geldsummen für die Nutzung der Patente zu fordern, so das Gericht. Der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen.
(AP)