Milliardenklage gegen US-Telekoms

USA
17.05.2006

NSA-Abhöraffäre sorgt für Aufregung

26 Kläger aus 18 US-Bundesstaaten haben bereits gegen den US-Telekom-Konzern Verizon wegen der Abhöraffäre des US-Geheimdiensts NSA Klage auf Schadenersatz eingebracht.

Nun sind von der milliardenschweren Klage zwei weitere große US-Telefonkonzerne betroffen.

Klage gegen AT&T und BellSouth

Auch AT&T und BellSouth hätten in der umstrittenen Abhöraktion Kundendaten an die Behörden weitergereicht, teilte ein Anwalt der Kläger mit.

Sie beschuldigen die drei Unternehmen, die Privatsphäre ihrer insgesamt rund 200 Millionen Kunden verletzt zu haben, und fordern einen Schadenersatz im Wert von 200 Milliarden Dollar.

Die zu Beginn nur gegen Verizon gerichtete Sammelklage wurde am Freitag bei einem Amtsgericht im New Yorker Stadtteil Manhattan eingereicht.

Gegen AT&T wurde bereits zuvor von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation Klage eingereicht.

Telekoms beteuern Unschuld

AT&T, Bellsouth und Verizon streiten ihrerseits allerdings eine Kooperation mit der NSA ab. Allerdings wägten die Telekoms bei ihren Stellungnahmen die jeweilige Wortwahl offenbar ganz genau ab.

Gegenüber dem "Wall Street Journal" sagte AT&T etwa, es handle nicht ohne richterliche Verfügung. Man habe keine Kundeninformationen an Strafverfolger oder Behörden weitergegeben, so AT&T.

BellSouth hatte bereits am Montag Vorwürfe über ein Abkommen mit der NSA zurückgewiesen.

Keine Aufzeichnung über Ortsgespräche?

Verizon wiederum verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass das NSA-Programm streng vertraulich sei und daher nicht kommentiert werde. Verizon könne und werde weder bestätigen noch dementieren, ob es zu dem NSA-Programm eine Verbindung gehabt habe.

Ein Abkommen über die Lieferung von Kundendaten sei mit der NSA aber niemals getroffen worden, so der Telekomanbieter vorsichtig weiter.

Laut Verizon werden über Ortsgespräche zudem meist keine Aufzeichnungen geführt, weil diese für die Kunden größtenteils kostenlos sind.

(Reuters)