Einigung bei Sonys Kopierschutz-Desaster

Entschädigung
23.05.2006

Sony kann Sammelklagen wegen seines Kopierschutzes XCP ad acta legen - gegen eine Entschädigung für die Käufer.

Ein US-Bundesrichter stimmte nun einer bereits Anfang des Jahres geschlossenen Einigung zu.

Demnach muss Sony jedem Käufer einer CD mit dem Kopierschutz XCP bzw. MediaMax die entsprechende Musik ohne Kopierschutz zur Verfügung stellen, ob als Download oder als CD.

Software muss entfernt werden

Zudem muss Sony dafür sorgen, dass die beanstandete Software von den diversen Rechnern mittels Software entfernt wird.

Das gilt für alle CDs von Sony-BMG, die nach dem 1. August 2003 gekauft wurden und deren Käufer Ansprüche angemeldet haben.

Diejenigen, die von Sony keine CD haben wollen, sollen laut der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation auch Anrecht auf zusätzliche Downloads oder kleinere Geldsummen haben.

Automatische "Infektion"

Der inzwischen zurückgezogene Kopierschutz XCP nistete sich unbemerkt auf den Rechnern der Nutzer ein, sobald eine mit XCP ausgestattete Musik-CD auf einem PC abgespielt wurde.

Angreifer konnten "Rootkit"-Funktionen von XCP zudem zum Einschleusen von Computerviren benutzen.

Erst ein gewaltiger Aufschrei von Kunden, Konsumentenschützern und Sicherheitsexperten in aller Welt konnte den weltgrößten Plattenkonzern zur Rücknahme des Kopierschutzes bewegen.