EuGH könnte auch Vorratsdaten kippen

Speicherung
01.06.2006

Laut der Deutschen Justizministerin Zypries könnte der EuGH wegen der fehlenden Rechtsgrundlage die EU-Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und Internet kippen.

Die Tatsache, dass das Luxemburger Gericht sich gegen die Weitergabe von EU-Flugpassagierdaten an die USA entschieden habe, bedeute für die Vorratsdatenspeicherung, "dass das Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof offen steht", meinte Brigitte Zypries bei dem Treffen der EU-Justizminister am Donnerstag in Luxemburg.

Es sei möglich, dass der EU-Gerichtshof bei der Datenspeicherung von Telekomverbindungsdaten "vergleichbar urteilt", meinte Zypries.

Die Zeit für eine Lösung läuft

In Ratskreisen wird die Aussicht auf eine Lösung bis zum 30. September - so lange kann die vom EuGH gekippte Regelung noch verlängert werden - pessimistisch beurteilt.

Der Europäische Gerichtshof [EuGH] hatte das Abkommen zwischen EU-Kommission und den USA zur Überlieferung der Fluggastdaten am Dienstag verworfen.

Binnenmarkt oder Strafverfolgung?

Die derzeitige Vereinbarung stützt sich auf die Binnenmarkt-Gesetzgebung der EU. Nach Auffassung des EuGH fällt die Weitergabe der Fluggastdaten aber in den Bereich der Strafverfolgung - ähnlich wie die Vorratsdatenspeicherung.

Alle EU-Staaten müssen zustimmen

Offen ist nach Angaben aus Delegationskreisen, ob ein neuer EU-Beschluss in den nächsten vier Monaten zu Stande kommt.

Andernfalls könnte der Datenaustausch auf der Grundlage von 25 bilateralen Abkommen zwischen den EU-Staaten und der USA fortgesetzt werden. In beiden Fällen müssten aber die Parlamente der EU-Staaten die Vereinbarung ratifizieren, heißt es.

EU-Justizkommissar Franco Frattini will am Freitag mit den Justiz- und Innenministern einen neuen Lösungsvorschlag für einen geänderten EU-Beschluss ausloten.

(APA | dpa)