Kartellrechtskonflikt geht in neue Runde
Der seit mehr als vier Jahren andauernde Kartellrechtsstreit um Microsoft geht am Montag in eine neue Runde.
In Washington beginnt ein weiterer Prozess gegen den Softwareriesen, in dem neun US-Bundesstaaten als Kläger auftreten.
Sie lehnen eine im Herbst zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium sowie neun anderen Bundesstaaten erzielte Einigung als zu lasch ab und fordern härtere Sanktionen gegen den Konzern von Bill Gates.
Microsoft droht, Windows XP vom Markt zu nehmen
Microsoft warnt, bei Verhängung rigoroserer Strafen müsse es
seine Betriebssysteme Windows XP und Windows 2000 ganz vom Markt
nehmen.
Einigung läuft auf zwei Gleisen
Der Wettbewerbskonflikt um Microsoft läuft seit der gütlichen Einigung zwischen dem Konzern und dem Justizministerium vom November auf zwei Gleisen:
1. Auf der einen Seite prüft die zuständige Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly derzeit noch, ob der Kompromiss "im öffentlichen Interesse" ist
2. Auf der anderen Seite haben die neun Staaten, die die Einigung ablehnen, die ursprüngliche Klage gegen Microsoft aufrecht erhalten und damit den jetzt beginnenden neuen Prozess erzwungen.
Browser von der Konkurrenz einbauen
Der Kompromiss vom November sieht nun vor, dass Microsoft den
Computerherstellern mehr Freiheiten bei der Verwendung von Windows
einräumt. Sie sollen etwa Browser oder Media-Player-Alternativen von
der Konkurrenz in das System einbauen können. Um dies zu
ermöglichen, muss Microsoft den PC-Bauern zudem mehr technische Data
über Windows liefern.
Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise
In Windows XP, der neuesten Version seines Betriebssystems, hat Microsoft die Zugänge zum Internet sogar noch erweitert, worin die Kläger eine Fortsetzung des Monopolmissbrauchs sehen.
Sie wollen den Konzern dazu zwingen, eine neue Version von Windows herzustellen, aus der Anwendungen wie der Internet Exlorer oder Media Player leichter ausgekoppelt werden können.
Der Verbraucherverband Consumer Federation of America geht davon aus, dass bei einem Erfolg der Klage mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt garantiert ist und die Preise entsprechend deutlich sinken würden.
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