29.03.2002

FREISPRUCH

Bildquelle: kazaa

KaZaA ist nicht für Nutzung verantwortlich

KaZaA hat in zweiter Instanz gegen die klagenden niederländischen Musik-Verwertungsgesellschaften Buma/Stemra gewonnen.

Ein niederländisches Berufungsgericht hat nun geregelt, dass die Macher von Software, mit der man Musik, Filme oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material über das Internet herunterladen kann, nicht für die Aktivitäten seiner Nutzer verantwortlich ist.

User sind für Nutzung verantwortlich

Das Gericht hob das erste Urteil von November auf, mit der Begründung, dass die User von KaZaA's Media Desktop für eine Copyright-Verletzung verantwortlich sind, und nicht der Entwickler oder Vertreiber der Software.

"Insofern irgendeine rechtsverletzende Nutzung über KaZaA stattfindet, werden diese Taten durch seine User verübt und nicht durch KaZaA", so das Urteil des Gerichts.

Es erklärte weiters, dass das KaZaA Programm nicht nur für das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken entwickelt wurde.

Präzedenzfall geschaffen

KaZaA selbst sieht das Urteil als einen "wichtigen Sieg" über die Copyright-Schutzorganisationen wie Buma/Stemra [Niederländische Verwertungsgesellschaft für Musik und Text], die den Prozess in den Niederlanden geführt haben.

"Dies ist nicht nur ein wichtiger Sieg für KaZaA, sondern für das ganze Internet", so KaZaA-CEO Niklas Zennstrom.

Gemäß dem Urteil sei nun klar, dass Entwickler von Technik nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, was andere später damit tun.

Für KaZaA selbst kommt das Urteil zwar zu spät, aber es hat einen wichtigen Präzedenzfall für andere Programme, die auf derselben Technologie basieren, in der niederländischen Rechtssprechung geschaffen.