11.04.2002

TKG-REFORM

Bildquelle: orf on

Telekom-Gesetz ohne "Radikalforderungen"

Heftige Diskussionen gibt es derzeit über die Neufassung des seit 1997 geltenden österreichischen Telekom-Gesetzes [TKG].

Strittige Punkte sind vor allem die künftige Art der Regulierung - ex ante oder ex post [im Vornhinein oder im Nachhinein] - sowie die Schaffung einer neuen Wettbewerbsaufsicht.

Das neue Gesetz soll laut Plan nach der Begutachtungspause über den Sommer im Herbst 2002 im Parlament beschlossen werden. Ein Bericht über das neue Gesetz soll am 16. Juni in den Verkehrsausschuss kommen, für Ende Juni/Anfang Juli ist eine Enquete im Verkehrsministerium zum neuen TKG geplant.

Keine "Radikalforderungen"

Als Stoßrichtung des neuen Gesetzes zeichne sich ab, dass man zwar "von Radikalforderungen Abstand" nehmen, aber "viele Reformideen" einbringen werde, meinte Firlinger.

So habe etwa die Forderung der alternativen Netzbetreiber, die gesamte Infrastruktur der Telekom Austria [TA] in eine eigene Gesellschaft auszulagern, an der sich die alternativen Betreiber beteiligen könnten, keine Chance.

Auch die bisher ausgeübte Ex-ante-Regulierung werde künftig nicht vollkommen durch eine Ex-post-Regulierung ersetzt werden, wie von der TA gefordert, so Firlinger.

Basis für diese Maximalforderung der Telekom Austria bildete eine von den drei Wiener Uniprofessoren Walter Barfuß, Romuald Bertl und Ernst Bonek erstellte Studie, welche die TA in Auftrag gegeben hatte. Im neuen TKG dürften die Forderungen der TA zumindest teilweise berücksichtigt werden: "Man muss sich überlegen, ob die TA wie bisher alles genehmigen lassen muss oder es künftig eine reine Anzeigepflicht geben wird", sagte Firlinger.

Neue Instanz

Um der Forderung des Verbands Alternativer Netzbetreiber [VAT] nach einer harten Wettbewerbsaufsicht entgegenzukommen, werde die Schaffung einer Zwischeninstanz zwischen Telekom-Regulierungsbehörde RTR und Verwaltungsgerichtshof [VwGH] in Form eines Schiedsgerichts diskutiert, sagte Firlinger. Damit könnten Entscheidungsprozesse zeitlich wesentlich verkürzt werden.

Hoffen dürfen die Mobilfunkbetreiber auf die Möglichkeit der stärkeren Kooperation beim UMTS-Netzaufbau. Das von den Betreibern gewünschte Frequency-Pooling, das eine gemeinsame Nutzung von unterschiedlichen Betreibern zugeteilten UMTS-Frequenzen ermöglicht, ist in Österreich derzeit auf Grund des geltenden Telekom-Gesetzes nicht erlaubt.