Spam wieder auf der EU-Tagesordnung
Morgen soll der Bürgerrechtsausschuss des EU-Parlaments nochmals über den Richtlinienentwurf Datenschutz für Kommunikationsdienste und damit auch über unaufgefordert versandte Werbe-E-Mails [Spam] entscheiden.
Die AK-Konsumentenschützer unterstützen dabei den "konsumentenfreundlichen Vorschlag" des Rates, wonach E-Mail-Werber die vorherige Zustimmung des Konsumenten brauchen, und hat die österreichischen Abgeordneten aufgefordert, sich für ein europaweites Verbot belästigender Werbemails einzusetzen.
Nur ein europaweites Spammingverbot könne die Privatsphäre der Konsumenten schützen, meinen die
AK-Konsumentenschützer.Kompromiss eigentlich schon beschlossen
Das EU-Parlament hatte eigentlich im letzten November seine Vorlage zur künftigen rechtlichen Handhabung von elektronischer Werbung schon beschlossen.
Dabei handelte es sich allerdings um eine Kompromisslösung: Ein EU-weites Verbot von E-Mail-Werbung, wie es die EU-Kommission vorschlägt, soll es demnach nicht geben.
Nur lästige Werbung mit automatischen Anrufsystemen [Voice-Mail-Systemen] und Werbung via SMS-Kurzmitteilung würden generell verboten.
Was E-Mail-Werbung betrifft, stellt die Vorlage jedem Mitgliedsstaat frei, ob er Werbemails ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen umfassend verbietet oder ob alle Kunden, die keine Werbe-Mails erhalten wollen, sich explizit in so genannten "Robinson"-Listen eintragen müssen.
Kein EU-weites Verbot von Spam-E-MailOpt-in oder Opt-out
Morgen soll der Bürgerrechtssauschuss des EU-Parlaments noch einmal zu Wort kommen.
Der EU-Abgeordnete Marco Cappato will laut AK dabei "eine konsumentenfeindliche Lösung" durchsetzen, wonach unerwünschte E-Mail-Werbung zulässig ist.
Die AK fordert dagegen, dass die Zusendung von Mails für Direktmarketing-Zwecke nur nach vorheriger Zustimmung des Konsumenten erlaubt sein soll [Opt-in].
Lediglich für den Fall, dass der Anbieter die Mailadresse vom Kunden anlässlich eines Einkaufs oder einer Diensterbringung erhalten hat - so der Vorschlag des EU-Rats, den die AK unterstützt -, kann er den Geschäftskontakt auch über E-Mails weiter pflegen. Der Anbieter kann seinem Kunden für ähnliche Produkte oder Dienste Direktwerbemails unter der Bedingung zusenden, dass der Konsument unentgeltlich und leicht die weitere Verwendung seiner Mailadresse für Werbezwecke untersagen kann [Opt-out].