Copyright-Erfolg für Google Books
Im Copyright-Streit über die Digitalisierung von Büchern hat der Internet-Dienstleister Google vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht.
Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft [WBG, Darmstadt] hat ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Google auf Anraten des Richters überraschend zurückgezogen.
Nach Auffassung des Gerichts gab es in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzung. "Das ist natürlich eine kleine Sensation für uns", meinte Google-Justiziar Arnd Haller.
Die einstweilige Verfügung des Darmstädter Fachbuchverlags richtete sich gegen das von Google Ende 2004 gestartete Internet-Projekt Google Book Search.
Die weltweit erfolgreichste Internet-Suchmaschine will Millionen von Büchern aus amerikanischen und britischen Bibliotheken digitalisieren.
Google lässt sich nicht festnageln
Das Projekt wurde in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, besonders in Europa. Verlage und Autoren sehen ihre Urheberrechte verletzt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der die WBG unterstützt hatte, kündigte an, er werde sehr genau beobachten, wie sich Google künftig verhalte, und weitergehende rechtliche Schritte prüfen.
Stein des Anstoßes vieler Kritiker ist, dass Google erst auf ausdrücklichen Wunsch etwa eines Verlages bereits gescannte Literatur wieder aus dem Netz nimmt - in einem Opt-out-Verfahren.
"Wir haben erst durch Zufall festgestellt, dass unsere Bücher im Netz verfügbar sind", sagte Andreas Auth von der WBG. Kritiker fordern deshalb, dass Google vor einer Veröffentlichung jeweils die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers einholen müsse.
In der in Hamburg verhandelten Sache sah der vorsitzende Richter allerdings keine Verletzung von Urheberrechten gegeben. Die fraglichen Bücher habe Google nach entsprechender Aufforderung der WBG umgehend aus dem Netz genommen. Angesichts dieser klaren Richter-Meinung zog die Klägerin ihren Antrag zurück. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro trägt die WBG.
(dpa)