Apples Kopierschutz Fairplay in Bedrängnis

02.07.2006

Frankreichs neue Copyright-Novelle zwingt Apple nun per Gesetz dazu, sein DRM-System Fairplay für andere Anbieter von Online-Musik zu öffnen - allerdings unter Auflagen. Die Konsumenten selbst haben keinen Anspruch auf Interoperabilität.

Diese Woche verabschiedete die französische Nationalversammlung eine nach langen Diskussionen mittlerweile zahnlose Copyright-Novelle.

Wurde am Anfang noch eine einheitliche Kulturpauschale für die in weiterer Folge straffreie Nutzung von Tauschbörsen sowie das ebenfalls straffreie Umgehen von Kopierschutzmechanismen diskutiert, werden nun vor allem die Rechte der Autoren und Rechteinhaber geschützt.

Strafe für Kopierschutzknacken

Privatleuten, die aus Tauschbörsen Musik zum Eigenbedarf herunterladen, droht eine Strafe von 38 Euro. Das Knacken des Kopierschutzes für den Eigenbedarf kostet bis zu 3.750 Euro, der Vertrieb von Software dafür wird mit bis zu sechs Monaten Haft und 30.000 Euro Strafe geahndet.

Von der ursprünglichen Forderung von Konsumentenschützern, dass online gekaufte Musik straffrei in jedes beliebige Format umgewandelt werden soll können, ist somit wenig übrig geblieben.

Interoperabilität nur für Rechteinhaber

Etwas anders wird nun auch die ursprünglich als verpflichtend angelegte Interoperabilität zwischen den verschiedenen DRM-Systemen [Digital Rights Management - Kopierschutz] gehandhabt.

Zwar hält das Gesetz wie geplant die Hersteller dazu an, die Interoperabilität zwischen ihren DRM-Systemen zu gewährleisten, allerdings nur, wenn das auch von den Rechteinhabern, sprich der Musikindustrie, verlangt wird.

Sollte sich ein Anbieter weigern, sein DRM-System zu lizenzieren, droht eine harte Geldstrafe in Form von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. Würde Apple nicht auf eine solche Forderung reagieren, droht somit eine Strafe von rund 700 Millionen Dollar.

Apple verweigert Kooperation

Bisher hatte sich Apple geweigert, sein Kopierschutzsystem Fairplay an andere Anbieter von Online-Musik zu lizenzieren, und ihnen damit auch den Zugang zum seinem Musik-Player iPod verwehrt.

Allerdings kann Apple die Forderung nach der Öffnung von Fairplay umgehen, indem das etwa alle auf iTunes angebotenen Künstler ablehnen. Zudem muss die Konkurrenz die dafür eigens neu geschaffene Regulierungsstelle überzeugen, dass damit keinerlei Patente oder Rechte Apples verletzt werden.

Nutzer haben keinen Anspruch

Eigentlich sollte die Interoperabilität zwischen den DRM-Systemen generell und für alle Systeme festgelegt werden; so machte ein erster Entwurf der Novelle das Umgehen eines Kopierschutzes straffrei.

Privatleute haben nun allerdings keinen Anspruch mehr auf Interoperabilität – im Gegenteil: Wenn sie etwa Apples Kopierschutz Fairplay umgehen, um bei Apples iTunes-Shop gekaufte Musik auch auf einem anderen Musik-Player nutzen zu können, werden sie mit bis zu 3.750 Euro bestraft.

Die Umsetzung der neuen Regelung wird von einer eigenen Regulierungsstelle überwacht.

Erster Widerstand

Abzuwarten bleibt, ob die starken französischen Konsumentenschützer diese zwar kleine, aber einzige Chance auf die mögliche freie Nutzung von Online-Musik ungenutzt vorüberstreichen lassen.

Die Sozialistische Partei Frankreichs hat nach eigenen Angaben bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle eingelegt, deren Text ihrer Meinung nach "unverständlich" ist und entsprechend schwer zu exekutieren. Auch eine eigene Piratenpartei nach schwedischem Vorbild wurde bereits gegründet.

Musikindustrie gegen Apples Politik

In der Musikindustrie selbst regt sich seit langem Widerstand gegen Apples restriktive Lizenzpolitik, vor allem aus finanziellen Gründen: Weil die verschiedenen Kopierschutzsysteme nicht miteinander kompatibel sind, kann etwa bei RealNetworks gekaufte kopiergeschützte Musik nicht auf Apples iPods abgespielt werden - und umgekehrt.

Angriff von Real und Creative?

Mit einer Marktdurchdringung des iPods von mehr als 50 Prozent sind die anderen Hersteller aber natürlich mehr als interessiert daran, dass auch ihre Musik auf iPods abspielbar ist, um ihren Kundenkreis erweitern zu können.

Es wird sich zeigen, ob Apples Konkurrenten, allen voran Langzeitgegner RealNetworks und Creative, auf ihr nun gesetzlich verankertes "Recht" pochen bzw. wie die Judikatur dazu aussieht. Und haben sie erst einmal Zugang zu Fairplay, könnten sie damit [theoretisch] auch außerhalb Frankreichs operieren.

Alternativ könnte Apple dafür seinerseits mit der bereits geäußerten Drohung ernst machen und iTunes vom französischen Markt nehmen.

Zuletzt meldeten sich norwegische Konsumentenschützer mit dem Argument zu Wort, die iTunes-Nutzungsregeln verstießen gegen das norwegische Gesetz.

(futurezone | AP | NYT | Nadja Igler)