17.05.2002

NOVELLE

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Lockerung der Telekom-Regulierung

Mit der anstehenden Novelle des heimischen Telekommunikationsgesetzes dürfte es zu einer Lockerung der Regulierung am heimischen Telekom-Markt kommen.

"Ambitioniertes Ziel" sei es längerfristig, den Wettbewerb von der regulatorischen Intervention loszulösen, sagte der oberste Telekom-Regulator Heinrich Otruba.

Man müsse wegkommen von der sektoralen Regulierung des Telekom-Marktes hin zur allgemeinen Wettbewerbsaufsicht.

Zeitraum für diese Forderung nannte der Regulator allerdings keine.

TKG muss bis 24. Juli 2003 novelliert werden

Ein neues Telekomgesetz in Österreich ist notwendig, da die EU im April dieses Jahres neue Telekom-Richtlinien erlassen hat. Demnach muss das bestehende TKG bis spätestens 24. Juli 2003 novelliert werden. Das neue Gesetz soll laut Plan nach der Begutachtungspause über den Sommer im Herbst 2002 im Parlament beschlossen werden. Ein Bericht über das neue Gesetz soll am 16. Juni in den

Preise sind massiv gesunken

Grundsätzlich sei dies für die Marktöffnung gut gewesen. Im Festnetz sei der Marktanteil der Telekom Austria [TA] auf 55 bis 57 Prozent zurückgegangen. Die Preise seien "massiv" gesunken.

Im Mobilfunk habe die Marktöffnung zu einer Sättigung von 82 Prozent geführt. Eine "ebenso explosive Entwicklung" sei im Internet zu erwarten.

Die Phase 1 der Marktöffnung sei aber nun abgeschlossen. Jetzt gelte es die Nachhaltigkeit des Wettbewerbs sicherzustellen. Ziel sei es, ein breit gefächertes Angebot an Telekommunikationsdiensten zu erreichen.

"Regulierung wird immer wichtiger"

Den Bedarf zur Neuordnung der Regulierung sieht auch Romed Karre, UTA-Vorstand und Vizepräsident des Vereins alternativer Telekom-Anbieter [VAT].

Im Gegensatz zu Otruba ist Karre allerdings der Ansicht, "dass die Regulierung immer wichtiger wird". Der Telekommarkt brauche ein Regulierung zur Absicherung des Geleisteten.

TA will mehr Spielraum bei Interconnection-Fees

Naturgemäß gelassener blickt hingegen die Telekom Austria der Entschärfung der Telekomregulierung entgegen.

Grund für die nur bescheidenen Investitionen alternativer Anbieter ins Festnetz seien die geringen Zusammenschaltungsentgelte [Interconnection Fees], die die Alternativen für die Benützung der TA-Infrastruktur zahlen müssten, meinte Produkt- und Technologiemanager Helmut Leopold.

Die TA verlangt daher unter anderem im neuen TKG mehr Spielraum bei den Interconnection-Preisen.