"Kompromiss" bei EU-Datenschutzrichtlinie
Kurz vor der entscheidenden zweiten Lesung der EU-Datenschutzrichtlinie für den elektronischen Bereich haben sich die beiden größten Fraktionen des EU-Parlaments nach harten Verhandlungen auf sieben Zusätze zu der europaweiten Datenschutzrichtlinie geeinigt.
Die Christdemokraten [EPP-ED] und die Sozialisten [PES] wollen die sieben Zusätze am 30. Mai einbringen.
Diese Zusätze berücksichtigen nach einer Aussendung des EU-Parlaments die Position des EU-Rats.
EU-Datenschutzdirektive"Notwendig und verhältnismäßig"
Die Mitgliedsstaaten dürfen demnach den Datenschutz nur zur Verbrechensbekämpfung oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit aufheben, "wenn diese Maßnahme innerhalb einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist."
Auch die Speicherung von Daten wie Verbindungsdaten für einen gewissen Zeitraum, sowie das Abhören von Kommunikation muss gemäß dem Gemeinschaftsrecht, der Europäischen Menschrechtskonvention und der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgen.
EU-weite Aktion für Datenschutz
40 internationale Bürgerrechtsorganisationen und
Internet-Benutzergruppen appellierten im Vorfeld der Abstimmung in
einem offenen Brief an die Mitglieder des EU-Parlaments, dem Versuch
der EU-Kommission, die Direktive zum Datenschutz auszuheben, eine
Abfuhr zu erteilen.
"Opt-in"-Verfahren bei Spam
Bei Spamming und der Verwendung von Cookies hat das EU-Parlament den Vorschlag des Rates übernommen.
So muss der Benutzer zuvor sein Einverständnis [Opt-in System] geben, bevor er Werbemails erhält.
Bei der Verwendung von Cookies muss der Webseitenbetreiber den Benutzer zuvor über deren Zweck informieren. Gleichzeitig muss der Internetbenutzer die Möglichkeit erhalten, die Cookies abzulehnen.
Abstimmung am 30. Mai
Der Kompromiss ist vorerst auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb
dieser Zeitspanne will das EU-Parlament die Maßnahmen nochmals
prüfen. Die Abstimmung im Plenum findet am 30. Mai statt.