29.05.2002

PRIVACY

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"Kompromiss" bei EU-Datenschutzrichtlinie

Kurz vor der entscheidenden zweiten Lesung der EU-Datenschutzrichtlinie für den elektronischen Bereich haben sich die beiden größten Fraktionen des EU-Parlaments nach harten Verhandlungen auf sieben Zusätze zu der europaweiten Datenschutzrichtlinie geeinigt.

Die Christdemokraten [EPP-ED] und die Sozialisten [PES] wollen die sieben Zusätze am 30. Mai einbringen.

"Notwendig und verhältnismäßig"

Die Mitgliedsstaaten dürfen demnach den Datenschutz nur zur Verbrechensbekämpfung oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit aufheben, "wenn diese Maßnahme innerhalb einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist."

Auch die Speicherung von Daten wie Verbindungsdaten für einen gewissen Zeitraum, sowie das Abhören von Kommunikation muss gemäß dem Gemeinschaftsrecht, der Europäischen Menschrechtskonvention und der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgen.

"Opt-in"-Verfahren bei Spam

Bei Spamming und der Verwendung von Cookies hat das EU-Parlament den Vorschlag des Rates übernommen.

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