Handy-Rufnummernmitnahme kommt 2003
Schnell, einfach und möglichst gratis den Handy-Betreiber zu wechseln, ohne die gewohnte Nummer aufgeben zu müssen - das ist das Ziel einer EU-Richtlinie für Mitte Juli 2003, die in Österreich im neuen Telekom-Gesetz [TKG] geregelt werden sollte.
Ob die Kosten für die Rufnummernmitnahme nicht höher sind als der Nutzen, darüber ist jetzt in Österreich eine Diskussion entbrannt. Die jungen, kleineren Betreiber wie Tele.ring machen in der Sache Druck, wozu auch eine Studie in Auftrag gegeben wurde. Autor Ulrich Stumpf unterstreicht - naturgemäß - die Vorteile der Rufnummernmitnahme:
Kunden könnten leichter von einem Anbieter zum anderen wechseln. Sie müssten Geschäftspartnern und den Bekanntenkreis nicht mehr über eine neue Nummer informieren. Außerdem würde die höhere Bereitschaft zum Wechsel den Wettbewerb verstärken, so Stumpf.
Stumpf kommt vom deutschen
wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste.Marktführer argumentiert dagegen
Die Mobilkom argumentiert allerdings gegen die Studie ihrer Konkurrenz und führt an, dass die Kosten immens hoch seien, der Nutzen aber gering. Auch im Ausland hat sich demnach die Wechselfreudigkeit trotz gleich bleibender Telefonnummer in engen Grenzen gehalten.
Tele.ring entgegenet dem, dass der Wechsel in den Beispielländern einfach nicht schnell und und verlässlich genug funktioniere. Zwei Wochen Wartezeit wie in Großbritannien und in der Schweiz sind demnach indiskutabel, als positives Beispiel wird dagegen Hongkong genannt, wo der Wechsel in ein bis zwei Tagen abgewickelt wird.
tele.ringNummernverwirrung
Des weiteren führt die Mobilkom an, dass man Nummern nicht mehr ansehen könne, zu welchem Netz sie gehören. Daher "blühe so manche böse Überraschung beim Blick auf die Rechnung", weil Telefonieren in fremde Netze viel teurer ist.
Hier gebe es technische Lösungen, entgegnet Ulrich Stumpf, wie Abfragen über SMS oder kostenlose Dienste-Rufnummern. Man könne auch über Ansagen bei Anrufen nachdenken und Informationen online anbieten.
MobilkomUmsetzung im Detail
Der oberste Telekom-Regulator, Heinrich Otruba, sieht die Rufnummernmitnahme unterdessen gelassen und weist auf die guten Erfahrungen im Festnetz hin.
Zweifel an der Einführung der mobilen Handy-Nummern, der sogenannten Portabilität, lässt er mit Blick auf die EU-Richtlinie keine aufkommen. Die persönliche Handy-Nummer ist, hier schließt er sich der EU an, ein Recht des Kunden.
Tele.ring fordert, dass im neuen Telekom-Gesetz [TKG] verankert werden soll, dass die Überführung der Rufnummer binnen 48 Stunden zu erfolgen habe, und dass die Zeitdauer, in der der Kunde nicht telefonieren könne, maximal zwei Stunden betragen dürfe. Die gesamte Abwicklung des Verfahrens müsse der Kunde außerdem beim neuen Betreiber veranlassen können.
Außerdem dürfe dem Kunden keine "Portiersteuer" aufgebrummt werden. Die Kosten müssten die Mobilfunker selbst tragen. Den Aufwand pro Betreiber schätzt Tele.ring auf einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag im Jahr.
Infrastrukturminister:
Erste Überlegungen zum neuen TKG