Einigung auf sekundengenauen Handytarif

konsumenten
20.07.2006

Immer längere Taktungsintervalle bei Handytelefonaten führen zu höheren Preisen für Kurzgespräche. Nun sollen die heimischen Betreiber demnächst zumindest einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnung einführen.

In Österreich unterbieten sich die Mobilfunkanbieter, was die Handy-Gesprächsgebühren betrifft. Ein wichtiger Faktor für den Preisvergleich bzw. die Kostenberechnung ist jedoch auch die Handytaktung, also der Intervall, in dem ein Gespräch abgerechnet wird.

Im Regelfall werden derzeit die ersten 60 Sekunden eines Telefonates voll verrechnet, danach im 30-Sekunden-Takt kassiert - egal wie lange das Telefonat in Wirklichkeit gedauert hat. In einigen Fällen wurde die Taktung sogar auf 90/60 ausgeweitet.

Neue Tarifoption ab Spätsommer

Die immer längeren Taktungsintervalle belasten besonders Kurztelefonate. Auf Anregung des Konsumentenschutzmisteriums haben sich nun die Betreiber mobilkom austria, One, T-Mobile, tele.ring, Huchison ["3"] und Tele2UTA sowie die Telekom-Regulierzungsbehörde RTR auf die Einführung eines neuen Tarifs geeinigt, bei dem sekundengenau abgerechnet wird.

Dieser Tarif soll im Spätsommer beziehungsweise Anfang Herbst den Konsumenten zur Verfügung stehen.

Die RTR hatte die Taktung von Handytelefonaten bereits im Frühjahr als neues "Reizthema" festgemacht.

Transparentes

Außerdem versicherten die Unternehmen, die aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums verbesserungswürdigen Information betreffend Taktung in Werbematerialen, auf der Website, in Tarifblättern und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen und transparenter zu gestalten.

Tarife für verschiedene Bedürfnisse

Achim Kaspar, Präsident der Alternativen Telekom-Netzbetreiber, äußerte sich positiv über die Entscheidung. Gleichzeitig warnte Kaspar aber davor, nur die Taktung als einziges Bewertungskriterium für Tarife zu "promoten".

"Unser Ziel ist es, durch eine unterschiedliche Tarifgestaltung dem Konsumenten entsprechende Wahlmöglichkeiten zu bieten, für welches Gebührenmodell er sich entscheidet. Schließlich kennt jeder sein eigenes Telefonierverhalten am besten", so Kaspar.

Im Konsumentenschutzministerium überlegte man ursprünglich eine Klage zur Klärung der grundsätzlichen rechtlichen Taktungsproblematik. Davon wurde nun aber Abstand genommen.