03.07.2002

NEW TARGET

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Tauschbörsen-User im Visier der RIAA

Nachdem einige kommerzielle Betreiber von Online-Tauschbörsen erfolgreich zu Tode geklagt wurden und der Musikhandel über das Web ins Businessmodell der Labels integriert wurde, sieht die Musikindustrie das Vorgehen gegen einzelne User als logischen nächsten Schritt.

Künftig will die RIAA auch einzelne Anbieter von Musik im Internet verklagen. Die Klagen sollen von einer öffentlichen Kampagne begleitet werden, in der bekannte Musiker und Stars die Fans zur Respektierung des Urheberrechts aufrufen.

Sony und Vivendi vehemente Befürworter

Geklagt werden sollen Personen, die ein größeres Angebot von Songs online zum Tausch anbieten, ohne Gebühren an Künstler oder Labels zu bezahlen.

Ebenfalls im Visier der Musikindustrie sind so genannte "Supernodes". Sie liefern die zentralen Verzeichnisse, die den Online-Tausch ermöglichen.

Die Pläne der Musikindustrie, repräsentiert von der Recording Industry Association of America [RIAA], sind jedoch noch in der Anfangsphase. Auch haben die Klagen gegen Einzelpersonen nicht die Unterstützung aller Labels, weil sich die Umsetzung dieses Vorhabens als kompliziert erweisen könnte. Vehemente Befürworter sollen Vivendi Universal und Sony Music sein, während AOL Time Warner vorerst skeptisch bleibt.

Vor allem aber wird das negative Echo bei den Musikfans gefürchtet, weshalb wohl auch die begleitende Kampagne vorgesehen ist.

Welche Musiker konkret ihre Stimme für die Industrie erheben wollen, steht noch nicht fest. Heiße Kandidaten wären sicherlich Millionen schwere Künstler wie Metallica, Dr. Dre, Eminem oder auch Madonna, die sich bereits in der Vergangenheit öffentlich gegen File-Sharing ausgesprochen haben.

Rechtliche Seite nicht geklärt

Auch die rechtlichen Voraussetzungen sind lange nicht geklärt. Darf ein privater User seine Songs zum Tausch anbieten, wenn er daraus keinerlei kommerziellen Nutzen zieht?

Die Labels müssten außerdem die entsprechenden User aufspüren. Dazu müssten die zuständigen Provider dazu gezwungen werden, persönliche Daten ihrer Kunden bekannt zu geben.

Doch selbst wenn die Identität des Nutzers festgestellt werden kann, müsste man immer noch beweisen, dass diese Person auch tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Rechner saß und kein Dritter.