10.07.2002

FORMALITÄT

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Labels aktualisieren Klage gegen KaZaA

Im Oktober 2001 reichten die Recording Industry Association of America [RIAA] und die Motion Picture Association of America [MPAA] Klage gegen drei prominente Tauschbörsen ein. Die Klage richtete sich gegen Morpheus-Betreiber StreamCast Networks, Grokster und KaZaA.

Das niederländische Unternehmen KaZaA hat seinen Filesharing-Dienst inzwischen an das ursprünglich australische Unternehmen Sharman Networks verkauft, mit Unternehmenssitz im südpazifischen Steuerparadies Vanuatu.

Sharman Networks bleibt gelassen

Sharman Networks erklärte unterdessen, man selbst habe bisher keine schriftliche Verständigung über die Klage bekommen, man sei aber zuversichtlich, dass KaZaA jede Herausforderung vor Gericht bestehen würde.

"Wir sind nicht nur überzeugt, dass die Verbreitung des KaZaA Media Desktop legal ist, sondern dass die Software auch eine wesentliche Rolle für die Zukunft der Peer-to-Peer-Technologie spielen wird," sagt ein Sprecher von Sharman.

User für Copyright-Verletzung verantwortlich

Grund für diese Gelassenheit ist die Dezentralität des KaZaA-Systems, das im Gegensatz zu Napster keinen zentralen Server benötigt.

Sharman bietet lediglich die Software an, für die Copyright-Verletzungen von Usern, die die Technolgie benutzen, sieht man sich nicht verantwortlich.

Beobachter sehen in dem Prozess eine gute Chance eine rechtliche Basis zur Verteidigung von Peer-to-Peer-Technologien zu schaffen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob es in dem Fall überhaupt je zu einem Urteil kommt, da die Beklagten meist nur über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen.