23.07.2002

GUTER GLAUBE

Bildquelle: PhotoDisc/ORF.at

Mobilkom zur Rufdaten-Affäre

Den Vorwurf, man habe Rufdaten von Handys ohne Gerichtsbeschluss an die Polizei weitergegeben, will die Mobilkom nicht auf sich sitzen lassen. Zum einen liege der betreffende Fall sechs Jahre zurück, heisst es offiziell aus dem Unternehmen. Außerdem hatte man einen "mündlichen Gerichtsbeschluss", sagte Sprecherin Ursula Novotny zur fuZo.

Es sei im Umgang mit dem EDOK-Beamten H., der häufig Anfragen nach Rufdaten gestellt habe, durchaus üblich gewesen, ihm nach "mündlichem Gerichtsbeschluss" die verlangten Daten auszuhändigen.

Der Beamte H. habe schriftliche Gerichtsbeschlüsse jeweils nachgereicht, deshalb habe man die Auskünfte "in gutem Glauben" gegeben.

Die "Sicherheit der Alpenrepublik"

Wie und von welchem Gericht - für Rufdatenüberwachung war bis jetzt der Beschluss eines Dreiersenats von Richtern nötig - und in welcher Form dieser "mündliche Gerichtsbeschluss" erfolgt war, oder ob es es sich um das bekannte "Gefahr im Verzug"-Begehren gehandelt habe, konnte Novotny nicht sagen.

Der mittlerweile wegen Amtsmissbrauchs verurteilte EDOK-Beamte habe so lange die "Sicherheit der Alpenrepublik" beschworen, bis er die Daten bekommen habe.

Seitens der Mobilkom habe man jedenfalls die Konsequenzen gezogen und ein "Hochsicherheitszentrum" eingerichtet, das mit Kartenlesegeräten und Kameras bestückt ist.