Entschärfung für neues Urheberrecht

frankreich
30.07.2006

Die Anfang Juli in Frankreich beschlossene Urheberrechtsnovelle wurde nun vom Verfassungsgericht wieder abgeschwächt.

Zum einen wurden die Pauschalstrafen für Filesharer wieder gestrichen.

Das bedeutet, dass die Musikindustrie für jeden Verdächtigen ein kompliziertes Einzelverfahren anstreben müsste, was in Frankreich allerdings noch nie gemacht wurde und deshalb einer Abschwächung gleichkommt.

Entgegenkommen für Apple

Ein weiterer Punkt dürfte vor allem Apple erleichtern. Ursprünglich war die Interoperabilität von Online-Musik gefordert worden, also dass die Musik eines Anbieters wie etwa dem iTunes Music Store auch auf den Musikplayern anderer Anbieter abspielbar sein soll.

Bisher hatte sich Apple geweigert, sein Kopierschutzsystem Fairplay an andere Anbieter von Online-Musik zu lizenzieren, und ihnen damit auch den Zugang zu seinem Musik-Player iPod verwehrt.

Kompensation für Lizensierung

Ursprünglich wäre Apple nun also verpflichtet gewesen, Mitbewerbern Zugriff auf seine Technologie zu liefern.

Das Verfassungsgericht beschloss nun aber, dass diese Regelung gegen eine Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1789 verstoße.

Demnach darf der Staat Unternehmen zu nichts verpflichten ohne ihnen eine Gegenleistung zu bieten. Das geschieht nun in Form einer Kompensation, die andere Unternehemen für die Lizensierung der Apple-Technologien zahlen müssten.

Teilerfolg für Apple

"Apples Anwälte können sich ein Glas französischen Champagner genehmigen, wenn auch keine ganze Flasche", so ein Urheberrechtsexperte. Es bestünde immer noch die Gefahr, die iTunes-Technologie mit anderen teilen zu müssen - wenn auch gegen Bezahlung.

(Cnet | New York Times)