22.08.2002

PREMIERE

Bildquelle: orf on

Erster Tauschbörsennutzer soll vor Gericht

Im Juli hat der Musikindustrieverband RIAA [Recording Industry Association of America] angekündigt, zukünftig auch einzelne Nutzer von Online-Musiktauschbörsen zu verklagen.

Jetzt hat die Lobbygruppe die ersten konkreten Schritte eingeleitet, um diese Drohung wahr zu machen: Sie will den Provider Verizon Communications dazu bewegen, den Namen eines Kunden preiszugeben, der "einige Hundert" Stücke online getauscht haben soll.

Präzedenzfall

Die RIAA hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen zahlreiche Musiktauschbörsen geklagt. Sollte die Klage gegen den gesuchten Nutzer zu Stande kommen, wäre dies allerdings eine Premiere, deren rechtliche Voraussetzungen noch lange nicht geklärt sind.

Im Kern wird es darum gehen, ob ein privater User seine Songs zum Tausch anbieten darf, wenn er daraus keinerlei kommerziellen Nutzen zieht. Die RIAA will diese Frage in ihrem Sinne mittels des US-Copyright-Gesetzes Digital Millennium Copyright Act [DMCA] entscheiden.

Staatliche Unterstützung

Die RIAA kündigte die ersten Schritte gegen einen Tauschbörsen-Nutzer beim traditionellen Treffen von Medien- und Informationstechnologie-Entscheidern in Aspen an.

Dort hatten erst am Mittwoch Äußerungen eines Mitarbeiters des US-Generalstaatsanwalts für Aufsehen gesorgt, laut denen die Strafverfolger in Zukunft aktiv gegen einzelne Nutzer von Online-Tauschbörsen, die Urheberrechte verletzen, vorgehen werden.

John Malcolm, der die Abteilung für Copyright- und Computer-Kriminalität leitet, betonte dabei, dass strafrechtliche Maßnahmen sehr viel effizienter seien als zivilrechtliche.