Telering gegen Tele2
Seit dem Frühjahr gibt es auf Telekom-Markt deutlich härtere Bandagen. Nachdem die Auseinandersetzungen zwischen Telekom Austria und Tele2 sowie Telekom Austria und telering bereits durch mehrere Runden vor Gericht gegangen sind, hebt sich der Vorhang nun für einen neuen Gang.
Diesmal treten zwei aus der gleichen Liga, nämlich alternative Netzbetreiber, untereinander an. Tele2 möchte als MVNO [Mobile Virtual Network Operator] in den Mobilfunkmarkt einsteigen und dabei die Sender von One nutzen - also quasi Untermieter eines bestehenden Mobilfunknetzes werden.
Bei telering, der Nummer vier am Mobilfunkmarkt, stieß dieser Plan auf wenig Freude.
Der Sachverhalt
Tele2 steigt mit der Nummer 0688 in den österreichischen
Mobilfunkmarkt ein, allerdings auf völlig andere Weise, als es bis
jetzt für Handynetzbetreiber üblich war. Man hat sich als "Mobile
Virtual Network Operator" [MVNO] im Handynetz von One eingemietet.
Das heißt, Tele2 tritt unter eigenem Markennamen und mit eigenen
SIM-Cards auf, verrechnet selbst und ist bis auf die Sender und
deren nächste Umgebung auch Herr über das eigene, virtuelle
Handynetz.
Kein Anspruch unter dieser Nummer
So informierte telering-Manager Hubertus Hofkirchner am Mittwoch bei einer Pressekonferenz die Pressevertreter darüber, dass er keinen fünften Anbieter auf den Mobilfunkmarkt drängen sehe. Tele2 habe gar keinen Anspruch auf Zusammenschaltung mit anderen Netzen und könne daher kein Anbieter werden.
Also habe man bisher keinen Zusammenschaltungsvertrag unterzeichnet und würde überhaupt den Marktauftritt des Konkurrenten mit rechtlichen Mitteln verhindern. Andere Netzbetreiber haben derartige Übereinkommen mit Tele2 aber bereits getroffen, hört man aus Branchenkreisen.
Die Telekom Control [Aufsichtsbehörde] verweist in einer Stellungnahme lediglich auf § 41 Telekommunikationsgesetz [TKG]: "Jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes ist verpflichtet, anderen Betreibern solcher Netze auf Nachfrage ein Angebot auf Zusammenschaltung abzugeben."
Die Argumentation von telering
Telering beruft sich auf § 49a [9] TKG, welcher vorsieht, dass UMTS-Netzbetreiber ohne GSM-Lizenz erst bei Erreichen der vorgeschriebenen Versorgungsdichte das Recht hätten, MVNOs ["Untermieter"] bei der Konkurrenz zu werden. Daraus zieht man bei telering den Umkehrschluss, dass ein Unternehmen ohne Lizenz [und daher mit einer Versorgungsdichte von null] kein MVNO werden könne.
Der Hintergrund
Für Branchenbeobachter zeigen sich Parallelen zum Marktauftritt von Quam [ebenfalls ein MVNO] in Deutschland im letzten Jahr. Die Konkurrenz hatte nicht rechtzeitig direkte Verbindungen ermöglicht, was Quam hohe Kosten verursachte. Heuer hat das Unternehmen seine Tätigkeit am Markt wieder eingestellt.
Wie aus der Branche zu hören ist, sollen Tele2 und telering bei Verhandlungen über einen Einstieg als MVNO Ende vergangenen Jahres schon knapp vor einem Vertragsabschluss gestanden haben.
Die Verhandlungen waren damals jedoch gescheitert, und Tele2 wurde heuer statt mit telering mit One handelseinig.
Telering mit [fast] schwarzen Zahlen
Telering hat am Mittwoch die Zahlen für das erste Halbjahr 2002
als "im Plan" liegend präsentiert. Der Umsatz konnte im Vergleich
zur Vorjahresperiode um rund 40 Prozent auf 98,5 Mio. Euro
gesteigert werden. Ebenso konnte das EBITDA im ersten Halbjahr auf
minus 5,5 Mio. Euro [nach minus 85,3 Mio.] verbessert werden.