Groteske um CD-Kopierschutz
Wolfgang Ambros könnte einen Fan weniger haben. Amazon und BMG haben jedenfalls einen Kunden weniger. Schuld ist der Kopierschutz einer Audio-CD.
Ein Fan hatte bei Amazon.de eine CD seines Stars bestellt. Diese ließ sich jedoch mit seinem Equipment [Laptop] nicht abspielen.
Der enttäuschte Kunde wandte sich an Händler und Hersteller. Die folgende Groteske liegt uns in Form eines Mailwechsels vor.
Erst schrieb der Kunde an den Produzenten [BMG] mit der Bitte, man möge ihm eine wie erwartet funktionierende CD zusenden. BMG verwies auf den Kopierschutz als Ursache und empfahl einen Umtausch beim Händler [Amazon.de].
www.bmg.de/stuff/kopierschutzDie Chronologie
Amazon.de verweigerte den Umtausch mit der Begründung, dass man "keine kopierbaren Medien" in geöffnetem Zustand zurücknehme. Auch der Hinweis auf den Umstand, dass es sich eben um ein kopiergeschütztes Medium handle, half nicht.
Also wandte sich der Kunden wieder an BMG, wo man ihm drei Wochen lang nicht antwortete. Nach einem erneuten Mail an BMG folgte eine erneute Absage mit einem interessanten Tipp:
Das BMG-Mail im O-Ton
Sehr geehrter Herr [xxx],
es ist Ihnen obliegt Ihrer persönlichen Entscheidung, wie Sie vorgehen wollen. Diese Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Wenn Sie mich persönlich fragen, empfehle ich Ihnen, die einschlägige Fachpresse, die seit ca. 6 Monaten dieses Thema ausführlich behandelt und unzählige Optionen anbieten, zu studieren. Das Angebot geht von den aktuellen clone-Programmen bis zu entsprechender software, die das Anhören möglich macht. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen. Mit freundlichen Grüßen [...]
Das schreibt Amazon
"Im Musik-Shop ist auf jeder Detailseite zum CD-Titel angegeben, ob die CD kopiergeschützt ist. Sollte sich ein Kunde beschweren, dass die CD nicht im CD-Player, DVD-Player oder CD-Player im Auto abspielbar ist, nehmen wir den Titel selbstverständlich zurück. Sollte der Kopierschutzhinweis bei uns auf der Seite fehlen, was in sehr seltenen Fällen vorkommen kann, nehmen wir den Titel natürlich auch zurück und fügen die Information nachträglich bei uns auf der Seite ein."
"Bei CD-Titeln bei denen der Hinweis zum Kopierschutz auf unserer Seite erfolgt ist, sind CDs bei der Beschwerde 'CD läuft nicht im CD-ROM-Laufwerk' vom Umtausch ausgeschlossen, sobald sie nicht mehr in ihrer Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden.¿
Der Hinweis auf den Kopierschutz ist für den Standard Siebzehnzoll außerhalb des ersten Bildschirmfensters angebracht. Ein direkter Hinweis, dass diese CD nicht zurückgenommen wird, fehlt.
"Ob eine Musik-CD kopiergeschützt ist, ist derzeit nicht immer im Katalog vermerkt."