Google will nicht Tixo werden

15.08.2006

Der Begriff "to google" sorgt für Wirbel. Laut Wörterbucheintrag steht das englische "Neo-Verb" ganz allgemein für die Internet-Suche. Der Suchriese hat jetzt US-Medienhäuser daran erinnert, dass der Begriff nach wie vor ein Markenzeichen ist und auch den Duden zu einer Änderung veranlasst.

Medienhäuser erhielten Post von Google

"Googeln [im Internet, bes. in Google suchen]; ich goog[e]le": Schon vor zwei Jahren hat es der US-Suchmaschinengigant Google mit diesem Eintrag ins deutsche Wörterbuch "Duden" geschafft.

Vor kurzem wurde der Neologismus "to google" auch in das US-Standardwerk "Merriam-Webster's Collegiate Dictionary" aufgenommen.

Eingetragenes Markenzeichen

Der Suchkonzern scheint damit allerdings ein Problem zu haben: Er hat via Anwaltsbrief mehrere amerikanische Medienhäuser darauf aufmerksam gemacht, dass "Google" kein Verb ist, sondern ein eingetragenes Markenzeichen.

Google will offenbar vermeiden, zu einem Begriffsmonopol wie Tempo, Walkman, Uhu oder Tixo zu werden - und zwar mit allen Mitteln.

"Muss Verwendung unterscheiden"

Der Inhalt der Briefe sorgt seit Tagen für Wirbel. Gegenüber dem britischen "Independent" bestätigte ein Google-Sprecher, dass sich das Unternehmen Sorgen um die generische Verwendung seines Namens mache.

"Unserer Meinung nach muss man unterscheiden, ob das Wort Google verwendet wird, um die Suche im Internet mit Google zu beschreiben, oder ob es verwendet wird, um die Suche im Internet zu beschreiben. Da geht es um ernste Markenrechts-themen", zitiert die Zeitung den Sprecher.

Duden änderte Eintrag

Ähnliche Briefe gibt es im deutschsprachigen Raum bisher nicht. Für eine Korrektur im deutschen Duden hat Google allerdings bereits gesorgt, berichtet die "Basler Zeitung" ["BAZ"]. In der neuesten Ausgabe [April 2006] steht "googeln" nur mehr als Definition für die Internetsuche mit der Suchmaschine "Google".

Man habe damit auf einen Wunsch Googles reagiert, so eine Sprecherin des Verlags gegenüber der "BAZ". Sie könne sich allerdings an keinen anderen ähnlich gelagerten Fall erinern.

Auf den Duden-Eintrag ist Google dennoch stolz. Das sei eine riesige Auszeichnung, so der Sprecher von Google Deutschland zur "BAZ". Man wolle nur verhindern, dass Google das Recht an der Marke verliere, wie es etwa AEG mit "Fön" passierte.

Im in Großbritannien herausgegebenen "Oxford English Dictionary" ist die Suchmaschine seit Juni ebenfalls eingetragen - allerdings nicht als Verb, sondern als Produktbegriff mit großem "G", also nach Googles Sichtweise korrekt.

Unbeliebtes Begriffsmonopol

Konkreter Anstoß für die Briefe war offenbar ein Bericht der "Washington Post" über die Aufnahme ins "Merriam-Webster": "Google, das Wort, gesellt sich nun zur Hand voll Eigennamen, die sich vom bestimmten Produkt wegbewegt haben und zur Beschreibung eines ganzen Sektors geworden sind - generalisierte Markennamen."

Allerdings ist auch der Begriff Google selbst nicht eine völlig freie Erfindung der Google-Gründer. So soll sich Google als Wortspiel aus dem Wort googol entwickelt haben, mit der die Zahl 10 hoch 100 beschrieben wird.

Kein Sinn für Humor?

Die Blogger-Szene reagiert unterschiedlich auf die Vorgehensweise des Unternehmens. Einerseits heißt es, Google habe seinen Sinn für Humor verloren, und Verballhornungen der Anwaltsbriefe machen die Runde: "Korrekt: Ich führte eine Google-Suche durch, um etwas über den Mann auf der Party zu erfahren. Nicht korrekt: Ich hab' den Typen gegoogelt."

Andere meinen, Google beharre völlig zu Recht auf seinem Markenzeichen. "Marken funktionieren anders als Patente und Urheberrechte. Wenn es misslingt, eine Marke zu verteidigen, könnte sie gemeinfrei werden. Google könnte das exklusive Recht verlieren, 'Google' als Marke zu verwenden", verteidigt etwa ein Forumsuser bei Slashdot die Vorgangsweise.