Apple beansprucht Rechte an "Pod"
Nach der Debatte über Google und "googeln" lässt nun auch Apple seine Muskeln in Sachen Markenschutz spielen: Der iPod-Hersteller hat mehrere Firmen aufgefordert, das Wort "Pod" nicht mehr in ihren Produktnamen zu verwenden.
Profit-Pod und TightPod unter Beschuss
Mindestens zwei US-Firmen wurden per Brief von Apple aufgefordert, die Verwendung des Worts bzw. Wortteils "Pod" zu unterlassen, berichten ZDNet und Silicon.com.
Demnach handelt es sich um das Unternehmen Mach 5 Products und seinen Profit-Pod - ein Gerät zum kabellosen Auslesen von statistischen Daten aus Spielautomaten - und um TightPod, eine Firma, die sich auf Schutzhüllen für Laptops spezialisiert hat. Im Englischen lautet eine der Bedeutungen von "Pod" Hülse oder Schale.
Verwechslungsgefahr?
Laut der Warnung von Apple würden die Produktnamen gegen die Marke iPod verstoßen; die Firmen wurden aufgefordert, ihre Produkte umzubenennen.
Es bestehe Verwechslungsgefahr, heißt es etwa im Brief der Apple-Anwälte an die Profit-Pod-Macher. Wie beim iPod handle es sich um ein "kleines, flaches, rechteckiges Gerät mit abgerundeten Ecken und einem Bildschirm".
Einfrauunternehmen
Die beiden Firmen könnten die Aufmerksamkeit Apples auf sich gezogen haben, weil sie für ihre Produkte ein Patent bzw. ein Warenzeichen beantragt haben.
Terry Wilson, die TightPod alleine betreibt und die Schutzhüllen in Handarbeit herstellt, gab in ihrem Antrag auf Markenregistrierung an, dass sich die kleinste TightPod-Hülle auch für Musikplayer eigne.
Gegenüber ZDNet sagte sie, sie sei bereit, diese Referenz aus dem Text zu streichen - oder einen neuen Produktnamen einzuführen, wenn Apple die Kosten des Rebrandings zur Hälfte übernehme.
Es ist nicht das erste Mal, dass Apple juristisch seine Muskeln spielen lässt.
Marke muss aktiv geschützt werden
Der Hintergrund ist ein ganz ähnlicher wie im Fall des Suchriesen Google, der die allgemeine, von der Suchmaschine losgelöste Verwendung des Neologismus "googlen" untersagen will.
Stellt ein Unternehmen nicht aktiv Maßnahmen zum Schutz seiner Marke an, kann es die Rechte darauf verlieren. "Es ist ganz normal, dass die Besitzer von großen Marken solche Briefe versenden", zitiert ZDNet die Markenrechtsexpertin Sarah Wright. Dass Apple mit beiden Fällen vor Gericht gehen würde, schätzt die Expertin aber als unwahrscheinlich ein.
Der Begriff "to google" sorgt für Wirbel. Der Suchriese Google hat jetzt US-Medienhäuser daran erinnert, dass das Wort nach wie vor ein Markenzeichen ist und auch den Duden zu einer Änderung veranlasst.