Österreichs neues Urheberrechtsgesetz
Am nächsten Montag läuft die Begutachtungsfrist für die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 aus. Mit der Novelle soll die entsprechende EU-Richtlinie in heimisches Recht umgesetzt werden, was nach den EU-Vorgaben spätestens bis zum 22. Dezember geschehen muss.
Das neue Urheberrechtsgesetz soll mit den Vorgaben aus Brüssel vor allem an "neue technische Verwertungsarten [z. B. Digitalisierung, Internet]" angepasst werden.
Insbesondere der neue und besondere rechtliche "Schutz technischer Maßnahmen", also der von Kopierschutz- oder DRM-Systemen [Digital Rights Management], sollte allerdings noch einigen Zündstoff bergen, denn er dürfte in der Praxis mit dem weiter bestehenden Recht auf Privatkopien kollidieren.
Laut Bundesjustizministerium dient die Novelle auch "der Anpassung des österreichischen Rechts an zwei im Rahmen der Weltorganisation für das geistige Eigentum [WIPO] im Jahr 1996 erarbeitete Übereinkommen [WIPO-Urheberrechtsvertrag ¿ WCT und WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger ¿ WPPT], die als wichtiger Beitrag für die Modernisierung des internationalen Urheberrechts angesehen werden".
EU-Ministerrat beschließt Copyright-RichtlinieSchutz für den Kopierschutz
Das neue Urheberrechtsgesetz bekräftigt prinzipiell das Recht auf Privatkopien von geschützten Werken "zum eigenen Gebrauch".
Andererseits wird besonderes Augenmerk auf den "Schutz technischer Maßnahmen" gelegt.
Demnach haben Rechteinhaber die Möglichkeit zu klagen, wenn "Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden" oder "wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird" oder "wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden".
Die futureZone wird in den nächsten Tagen versuchen, die Meinung der Parteien und verschiedener Interessensgruppen zum neuen Gesetz zu eruieren.
Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002Privatkopie unmöglich
Nach der neuen Regelung darf Software oder Hardware, die zur Umgehung von Kopierschutz-Systemen geeignet ist, zukünftig weder verkauft noch vertrieben werden.
Dass das Recht auf die Privatkopie unterlaufen kann, hat erst letzte Woche ein Fall gezeigt, in dem ein frustierter Käufer einer CD mit Kopierschutz diese nicht am Laptop abspielen konnte und anschließend von der Plattenfirma selbst den Tipp erhielt, es mit "Clone-Programmen" oder "entsprechender Software, die das Anhören möglich macht" zu versuchen.
Nach dem neuen Gesetz wäre zwar der Besitz der entsprechenden Software nicht illegal, die Verbreitung aber sehr wohl, und damit wäre sie nur über illegale Kanäle zu erhalten.
Ein Wolfgang-Ambros-Fan hatte bei Amazon.de eine CD seines Stars bestellt. Diese ließ sich jedoch mit seinem Equipment [Laptop] nicht abspielen. Der enttäuschte Kunde wandte sich an Händler und Hersteller. Die folgende Groteske liegt der futureZone in Form eines Mailwechsels vor.
Groteske um CD-KopierschutzSchutz von Software
Den gleichen Status wie die Kopierschutzmaßnahmen von Musik-CDs oder Filmen erhält nach dem neuen Gesetz auch kopiergeschützte Software.
Demnach kann der Rechteinhaber klagen, wenn "Mittel in Verkehr gebracht oder zu Erwerbszwecken besessen werden, die allein dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung dieser technischen Mechanismen zu erleichtern".