12.09.2002

EU-RICHTLINIE

Bildquelle: orf on

Österreichs neues Urheberrechtsgesetz

Am nächsten Montag läuft die Begutachtungsfrist für die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 aus. Mit der Novelle soll die entsprechende EU-Richtlinie in heimisches Recht umgesetzt werden, was nach den EU-Vorgaben spätestens bis zum 22. Dezember geschehen muss.

Das neue Urheberrechtsgesetz soll mit den Vorgaben aus Brüssel vor allem an "neue technische Verwertungsarten [z. B. Digitalisierung, Internet]" angepasst werden.

Insbesondere der neue und besondere rechtliche "Schutz technischer Maßnahmen", also der von Kopierschutz- oder DRM-Systemen [Digital Rights Management], sollte allerdings noch einigen Zündstoff bergen, denn er dürfte in der Praxis mit dem weiter bestehenden Recht auf Privatkopien kollidieren.

Schutz für den Kopierschutz

Das neue Urheberrechtsgesetz bekräftigt prinzipiell das Recht auf Privatkopien von geschützten Werken "zum eigenen Gebrauch".

Andererseits wird besonderes Augenmerk auf den "Schutz technischer Maßnahmen" gelegt.

Demnach haben Rechteinhaber die Möglichkeit zu klagen, wenn "Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden" oder "wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird" oder "wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden".

Privatkopie unmöglich

Nach der neuen Regelung darf Software oder Hardware, die zur Umgehung von Kopierschutz-Systemen geeignet ist, zukünftig weder verkauft noch vertrieben werden.

Dass das Recht auf die Privatkopie unterlaufen kann, hat erst letzte Woche ein Fall gezeigt, in dem ein frustierter Käufer einer CD mit Kopierschutz diese nicht am Laptop abspielen konnte und anschließend von der Plattenfirma selbst den Tipp erhielt, es mit "Clone-Programmen" oder "entsprechender Software, die das Anhören möglich macht" zu versuchen.

Nach dem neuen Gesetz wäre zwar der Besitz der entsprechenden Software nicht illegal, die Verbreitung aber sehr wohl, und damit wäre sie nur über illegale Kanäle zu erhalten.

Schutz von Software

Den gleichen Status wie die Kopierschutzmaßnahmen von Musik-CDs oder Filmen erhält nach dem neuen Gesetz auch kopiergeschützte Software.

Demnach kann der Rechteinhaber klagen, wenn "Mittel in Verkehr gebracht oder zu Erwerbszwecken besessen werden, die allein dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung dieser technischen Mechanismen zu erleichtern".