Provider will User-Identität nicht verraten
Die Anwälte des Providers Verizon und der Musikindustrie haben am Freitag darüber verhandelt, ob der Provider die Identität eines vermeintlichen Tauschbörsen-Piraten preisgeben muss oder nicht.
Der betroffene Kazaa-User soll über 600 Musiktitel über das Peer-to-Peer-Netz zum Tausch angeboten haben.
Die Recording Industry Association of America [RIAA] hat bereits Ende August bei einem Gericht in Washington eine einstweilige Verfügung gefordert, um den Provider Verizon Communications auf rechtlichem Wege zu zwingen, den Namen zu nennen.
Erster Tauschbörsennutzer soll vor GerichtRegelung in DMCA ist unklar
Die RIAA hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen zahlreiche Musiktauschbörsen geklagt. In Zukunft will man jedoch aktiv gegen einzelne Nutzer von Online-Tauschbörsen, die Urheberrechte verletzen, vorgehen. Deswegen will man die Provider dazu bringen, die Identitäten ihrer Nutzer bei Verdacht offen zu legen.
Die RIAA beruft sich auf das US-Copyright-Gesetz Digital Millennium Copyright Act [DMCA], der nach Ansicht der RIAA einem Urheberrechtsinhaber erlaubt, Informationen über einen Teilnehmer vom Provider zu verlangen, falls dieser Downloads mit Copyright-Geschützten Material anbiete.
Verizon sieht sich jedoch von dieser Regelung nicht betroffen, da man die illegalen Inhalte bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk nicht selbst anbiete, sondern nur die Leitung zur Verfügung stelle. Die Daten befänden sich in diesem Fall auf der Festplatte des Users.
Die umstrittene Regelung im DMCABaldiges Urteil erwartet
Beide Parteien untermauerten jeweils 45 Minuten ihren Standpunkt.
Der Richter John Bates hat am Freitag noch keine Entscheidung in der Angelegenheit getroffen, da das Gesetz jedoch eine schnelle Antwort für derartige Anfragen vorsieht, wird das Urteil demnächst erwartet.