24.10.2002

SELEKTIV

Bildquelle: gogl

Google zensiert nach nationalem Recht

Laut einem aktuellen Report des Berkman Centers an der Harvard-Universität streicht Google gezielt einzelne Sites aus den Trefferlisten, wenn diese mit nationalen Gesetzen in Konflikt geraten könnten.

Konkret listet der Report rund 100 deutsche und französische Sites auf, die bei der Suche mit Google.de bzw. Google.fr nicht zu finden sind.

Bei den Seiten handelt es sich in der Regel um Nazi- oder andere "Hass"-Inhalte, die mit den deutschen oder französischen Gesetzen kollidieren. Darunter ist auch die Seite einer christlichen Sekte, die militant gegen Abtreibungen auftritt.

Chinas Präferenzen

Besorgnis erregend finden die Autoren des Reports die Ergebnisse vor allem im Bezug auf Länder wie China, wo Google unlängst eine Zeit lang komplett gesperrt war.

Würde die Suchmaschine, die derzeit einen De-facto-Standard im Netz darstellt, ihre Ergebnislisten nämlich allen nationalen Gesetzen anpassen, wären in Ländern wie China wesentlich mehr und naturgemäß völlig andere Inhalte betroffen als jetzt in Deutschland oder Frankreich.

Sites müssen in China seit einiger Zeit eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, nach der so genannte "subversive Inhalte" gesperrt werden. Yahoo hatte die "öffentliche Erklärung für Selbstdisziplin der chinesischen Internet-Branche" Mitte Juli unterzeichnet und war für den Kniefall von verschiedenen Bürgerrechtsgruppen kritisiert worden.

Das Recht auf Zensur

Als Privatunternehmen hat Google durchaus das Recht, die Ergebnislisten nach eigenem Gutdünken zu beschneiden.

Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass den Streichungen aus dem Index jeweils eine entsprechende Beschwerde der französischen oder deutschen Behörden vorausgegangen sei. Diese seien dann jeweils sehr genau geprüft worden, bevor eine Sperrung erfolgte.

Copyright

In der Vergangenheit ist Google sogar schon dazu gezwungen worden, einzelne Seiten aus seinen Ergebnislisten zu streichen:

Auf Lücken hinweisen

Der Autor der Havard-Studie, Ben Edelman, schlägt der Suchmaschine jetzt vor, wenigstens auf das Fehlen von Ergebnissen hinzuweisen.

Wenn bestimmte Seiten nicht mehr als Links gelistet werden dürften, weil das Unternehmen dadurch verklagt werden könnte, solle es die fraglichen Seiten wenigstens in einem Text auflisten.