Bwin-Chefs in Frankreich in Haft

15.09.2006

Turbulente Zeiten für den heimischen Online-Wettanbieter bwin: Die beiden Chefs wurden wegen illegalen Glücksspiels in Monte Carlo verhaftet. Mit Bayern hat bereits das dritte deutsche Bundesland ein Wettverbot ausgesprochen - die Aktien wurden vorläufig vom Handel ausgesetzt.

Die Verhaftung der beiden Vorstände des börsennotierten heimischen Online-Wettanbieters, Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, erfolgte auf Anordnung eines französischen Richters, der wegen Verstößen gegen das französische Glücksspielrecht ermittelt.

Laut österreichischer Botschaft wurde die Festnahme von der Sektion für Finanzvergehen am Landgericht von Nanterre bei Paris angeordnet. Derzeit befinden sich die Vorstände in Nizza in Polizeigewahrsam.

"Illegal und menschenrechtsverletzend"

Dieser sei auf eine Dauer von 24 Stunden befristet und könne eventuell um weitere 24 Stunden verlängert werden. Spätestens dann müsse das Gericht in Nanterre entscheiden, ob die beiden Österreicher auf freien Fuß gelassen oder in Haft genommen werden, hieß es weiter.

Bodner und Teufelberger wurden im Zuge einer bwin-Pressekonferenz in Monte Carlo in Gewahrsam genommen. Bwin-Sprecherin Karin Klein nannte die Vorgehensweise gegenüber ORF.at "völlig illegal und menschenrechtsverletzend". Eine Anhörung sei für Samstagfrüh vor einem Gericht in Nizza angesetzt.

Aktien vom Handel ausgesetzt

Die Aktien des Unternehmens wurden am Freitag vom Handel an der Wiener Börse ausgesetzt. Der letzte Kurs der bwin-Aktie lag um 14.45 Uhr bei 25,65 Euro und damit um 3,93 Prozent unter dem Schlusskurs des Vortages. Die Titel bleiben "bis auf weiteres" vom Handel ausgesetzt, hieß es von der Wiener Börse.

Bwin wird, so die Sprecherin, nun vor der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich anstrengen.

Glücksspielmonopol in Frankreich

In Frankreich gibt es wie in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol. Die Lotteriegesellschaft Francaise des Jeux organisiert alle denkbaren Wetten vom traditionellen Lotto über Euro Millions bis zu Sportwetten. Daneben gibt es die offizielle Pferdewettagentur PMU.

Aber auch hier wird das Monopol von zahlreichen privaten, meist international operierenden Internet-Anbietern quasi außer Kraft gesetzt. Neben winamax.com und fr.sportingbet.com gehört bwin.com in Frankreich zu den bekanntesten Anbietern.

Bwin sieht sich im Recht

Zum Verdacht auf "illegales Glücksspiel" meinte Klein, bwin sehe sich vollkommen im Recht, die Basis dafür sei die Gambelli-Judikatur des EuGH.

Diese hält fest, dass der Schutz des Glücksspielmonopols nicht fiskalischen Interessen dienen dürfe. Würden die staatlichen Angebote so massiv beworben, wie es in Deutschland, aber auch in Frankreich der Fall sei, dürften private Anbieter nicht ausgeschlossen werden.

Im Fall von Deutschland sieht sich bwin durch ein Kommissionsschreiben bestätigt. Generell vertrete bwin die Meinung, "dass eine Lizenz in einem EU-Land ausreichen" müsse.

Bwin-Großaktionär Hannes Androsch zeigte sich am Freitag verärgert über die Festnahme der beiden bwin-Chefs in Frankreich. Seiner Meinung nach handle es sich dabei um "Staatsterrorismus", beim Schutz der Monopole seien "seltsame Kräfte am Werk".

Der letzte Kurs lag um 14.45 Uhr bei 25,65 Euro und damit um 3,93 Prozent unter dem Vortagesschlusskurs.

Wettverbot in Bayern

Wie weiters bekannt wurde, hat nun nach den deutschen Bundesländern Sachsen und Hessen auch Bayern bwin verboten, Sportwetten und andere Glücksspiele anzubieten.

Weitere Verbote erteilt

Neben der deutschen bwin-Tochter [mit Sitz im sächsischen Neugersdorf] hat Bayern die Vermittlung von Sportwetten in Bayern auch der deutschen Firma Sportwetten Gera GmbH in Thüringen und digibet wetten mit Sitz in Berlin verboten, teilte die dafür zuständige Regierung von Mittelfranken am Freitag mit. Alle drei Firmen berufen sich auf frühere DDR-Lizenzen.

Die Behörde begründete laut Bericht das Verbot damit, dass Sportwetten in Bayern illegal seien, wenn sie nicht durch die Staatliche Lotterieverwaltung veranstaltet würden. Alle drei Firmen seien auch in Bayern aktiv.

"Ort der Veranstaltung" ausschlaggebend

Zweifel an der Zuständigkeit der bayerischen Behörden schiebt die Regierung von Mittelfranken mit dem Hinweis beiseite, dass nach der Rechtssprechung "Ort der Veranstaltung überall dort ist, wo über das Internet auf das Sportwettenangebot zurückgegriffen werden kann".

Dabei sei unerheblich, ob der Sitz des Unternehmens oder Vermittlers in Bayern oder anderen Bundesländern liege.

(futurezone | APA | Nayla Haddad)