US-Justiz jagt ein Tauschbörsenphantom
Bisher konnte sich die derzeit populärste Online-Tauschbörse Kazaa auch juristisch vor dem Zugriff der Musik- und Filmindustrie weitestgehend entziehen. Dabei war auch das - offensichtlich absichtlich - extrem unübersichtliche Firmengeflecht hinter der Technologie sehr hilfreich.
Ab heute wird allerdings ein Gericht in Los Angeles darüber entscheiden, ob eine Klage der Recording Industry Association of America [RIAA] und der Motion Picture Association of America [MPAA] gegen Kazaa in den USA zugelassen wird, was das Blatt für die Tauschbörse entscheidend wenden könnte.
In der aktuellen Entscheidung geht es im Kern darum, ob die aktuelle Mutterfirma Kazaas, Sharman Networks, "genügend" geschäftliche Verflechtungen in die USA besitzt, um dort einen Prozess zu ermöglichen.
Sharman Networks hat im September eine komplett überarbeitete Version seiner Tauschbörsen-Software veröffentlicht.
Neuer Kazaa heizt Copyright-Krieg anAngeblich ohnehin legal
"Wir sind nicht nur überzeugt, dass die Verbreitung des KaZaA Media Desktop legal ist, sondern dass die Software auch eine wesentliche Rolle für die Zukunft der Peer-to-Peer-Technologie spielen wird", sagte ein Sprecher von Sharman im August, als die Klage der RIAA und der MPAA bekannt wurde.
Ein Grund für diese Gelassenheit ist die Dezentralität des Kazaa-Systems, das im Gegensatz zu Napster keinen zentralen Server benötigt.
Ein weiterer liegt wohl in der Flexibilität, die das Netzwerk hinter der Tauschbörse schon bisher an den Tag gelegt hat.
Und zuletzt gibt sich Sharman-Anwalt Rod Dorman derzeit sicher, dass eine Klage in den USA keine Grundlage besitzt und RIAA und MPAA daher ihre Klage in Australien einbringen müssten.
Im Oktober 2001 reichten die RIAA und die MPAA Klagen gegen drei prominente Tauschbörsen ein. Die Klage richtete sich gegen Morpheus-Betreiber StreamCast Networks, Grokster und Kazaa. Im August wurde die Klage auch auf Sharman Networks ausgeweitet.
Labels aktualisieren Klage gegen KaZaAVerschleierter Hintergrund
Zentrale Figur im Kazaa-Netzwerk ist der Entwickler der Software, Niklas Zennström. Dieser sieht die Tauschbörse allerdings offiziell nur als "Test" für sehr viel weitergehende Pläne, für die der Schwede eigentlich auch mit seinen aktuellen Gegnern aus der Musikindustrie zusammenarbeiten will.
Nur hat sich Zennström anders als der Napster-Gründer Shawn Fanning schon im Laufe des ersten Prozesses, der in den Niederlanden gegen sein erstes Unternehmen [das auch "Kazaa" hieß] geführt wurde, von den Vermarktungsrechten für seine Technologie getrennt.
Die Rechte gingen an die dubiose australische Firma Sharman Networks, die wiederum im Pazifikstaat Vanuatu ihren offiziellen Hauptsitz hat, aber von der "Zweigstelle" in Australien aus verwaltet wird.
Zennström, der mittlerweile wieder in Schweden lebt, macht sich so durch einen regelrechten Schwarm an Firmen [ConsumerEmpowerment, Kazaa, Fasttrack, Blastoise und Joltid], die jeweils nicht ganz klare Rollen im Kazaa-Imperium spielen, juristisch genauso schwer angreifbar wie seine Technologie im Netz.
Ende März konnte Vorbesitzer Kazaa vor einem niederländischen Gericht in zweiter Instanz sogar noch einen Sieg erringen. Das Gericht erklärte, dass die User von Kazaas Media Desktop für die Copyright-Verletzung verantwortlich sind und nicht der Entwickler oder Vertreiber der Software.
Kazaa ist nicht für Nutzung verantwortlichBleibt alles schleierhaft?
Sollte die aktuelle Klage gegen Sharman diese Woche in den USA zugelassen werden, muss das angesichts der Vorgeschichte der Tauschbörse also durchaus nicht deren Ende bedeuten.
Denkbar ist genauso, dass Sharman einfach wieder von der Bildfläche verschwindet und sich die Technologie eine neue Firmenadresse "sucht".