Sportwetten: Brüssel prüft Monopole
Während die bwin-Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger in Frankreich im Gefängnis sitzen, arbeitet die EU für sie. Die Kommission prüft schon seit April, ob die Glücksspielmonopole in diversen EU-Mitgliedsstaaten mit europäischem Recht konform gehen.
Oliver Drewes, Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, setzte den Wettmonopol-Verteidigern in Frankreich und Deutschland heute einen Schuss vor den Bug. "Vielleicht werden wir die Liste der Länder erweitern, die von einem Vertragsverletzungsverfahren betroffen sind", sagte Drewes.
Freier Wettbewerb in Gefahr
Die Kommission sieht den freien Wettbewerb verletzt und wird sich am 18. Oktober mit dem Thema befassen. Deutschland und sechs weitere Mitgliedsstaaten sind bereits seit April wegen gesetzlicher Hürden für Sportwettenanbieter im Visier der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde prüft, ob die Gesetzesvorschriften, mit denen diese Länder Sportwettenangebote einschränken, mit EU-Recht und insbesondere der Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind.
In der EU ist es nach Angaben der Kommission zwar zulässig, die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken, allerdings müssen die Beschränkungen verhältnismäßig sein, sachliche Gründe dafür vorliegen - wie etwa der Schutz von Allgemeininteressen - und sie dürfen nicht diskriminierend sein - also nicht etwa nur ausländische Anbieter verbieten.
Wettmonopole wackeln
Das wird in Zusammenhang mit Sportwetten in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden geprüft. Die Frage der Zulässigkeit von staatlichen Wettmonopolen oder eine Harmonisierung des Wettrechts in der EU soll aber nicht zur Debatte stehen, hatte die EU-Behörde nach dem Entzug der Lizenz von bwin in Sachsen im August betont.
Anlass für die Untersuchung der EU-Kommission waren Beschwerden mehrerer Dienstleistungsunternehmen, von denen etwa eine inländische Zulassung oder Lizenz verlangt wurde, obwohl sie in einem anderen Mitgliedsstaat legal zugelassen sind. In einigen Mitgliedsstaaten reichten die Einschränkungen bis zum völligen Verbot der Werbung für solche Wetten.
Spielen mit dem Staat
Nach einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Beschränkungen der Spieltätigkeiten aus Allgemeininteressen wie Verbraucherschutz nur dann möglich, wenn sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen. Wenn aber gleichzeitig staatliche Glücksspielanbieter die Verbraucher zur Teilnahme an Lotterien oder Wetten ermuntern, sei das nicht zulässig.
(APA | AFP)