Online-Kopierschutz für Zeitungen

24.09.2006

Zunehmend wehren sich Zeitungs- und Buchverlage gegen die ungefragte - und unbezahlte - Nutzung ihres Online-Contents. Mit einem neuen DRM-System sollen nun Suchmaschinen wie Google daran gehindert werden, fremde Websites automatisch abzugrasen und deren Inhalte für eigene Zwecke zu verwerten.

Das DRM-System "Automated Content Access Protocol" [ACAP] soll verhindern, dass Google, Yahoo und Co. Online-Inhalte ohne Berücksichtigung der gewährten Nutzungsbedingungen verwenden.

Den jeweiligen Spidern [Programme, die im Auftrag der Suchmaschinen das Netz durchforsten] soll nur so viel Zugriff ermöglicht werden, wie die Contentinhaber auch zulassen wollen.

Keine kostenlose Nutzung

Damit soll verhindert werden, dass etwa wie bei der Google News-Suche Online-Inhalte von Zeitungen für den kostenlosen Zugriff durch Google-Nutzer verfügbar sind. Das gleiche würde allerdings auch alle anderen Webnutzer, wie Blogger, betreffen, die nicht mehr alle Artikel verlinken dürften bzw. könnten.

"Diese Industrie-weite Initiative ist die Antwort auf die steigende Frustration der Publisher, die viel Geld in Online-Inhalte investieren", sagte der Vorsitzende der federführenden World Association of Newspapers [WAN], Gavin O'Reilly. Das System solle mögliche Copyright-Konflikte zwischen Publishern und Suchmaschinen lösen, so O'Reilly weiter.

Gestützt wird die Inititative durch diverse Gerichtsurteile, die dem größten Suchmaschinen-Dienstleister Google untersagen, Online-Inhalte diverser Zeitungen und Nachrichtenagenturen in seinen Index aufzunehmen.

Suchmaschinen bedrohen Verlage

Die Verlage beklagen seit längerem, dass die Suchmaschinen zunehmend selber zu Publishern werden - zumindest die Nutzung fremder Inhalte soll nun nach diversen Streitigkeiten vor Gericht auch technisch verhindert werden.

Es bedürfe eines einheitlichen Standards, der die jeweilige Berechtigung für die Nutzung der Inhalte einer Website auch den automatischen Spider der Suchmaschinen "übersetzt", ohne dass ein teurer Anwalt eingeschalten werden muss, so der Plan der Verleger.

Vorreiter Google

Ein Beispiel, wie ACAP arbeiten soll: Eine Zeitung kann zwar jeder Suchmaschine die Erlaubnis erteilen, seinen Online-Auftritt in den Index zu übernehmen, Artikel dürfen allerdings nur nach Bezahlung und nur für eine bestimmte Zeit ebenfalls aufgenommen werden.

Vor allem Google, die meistgenutzte Suchmaschine im Netz mit weit reichenden Ambitionen in Sachen Online-Content, ist den Verlagen zunehmend ein Dorn im Auge.

In den USA verklagten Buchverlage Google wegen seines Digitalisierungsprojekts für Print-Inhalte. Die französische Nachrichtenangentur Agence France Press streitet vor Gericht über die Nutzung ihrer Artikel und Bilder durch Google.

Google reagiert mit Unverständis

Bei Google reagierte man irritiert auf das Vorhaben. Man bewege sich vollständig im Rahmen der Urheberrechtsgesetze, die eine eingeschränkte Verwendung von Inhalten Dritter zulassen, so eine Sprecherin gegenüber der britischen "Sunday Times".

Google zieht sich in dieser Auseinandersetzung immer wieder auf den Standpunkt zurück, dass die Rechteinhaber sowohl bei Google News als auch bei Google Print die Nutzung ihrer Inhalte untersagen können - als opt-out. Solange die Rechteinahber keinen Einspruch erheben, nutzt Google deren Inhalte für seine eigenen Angebote.

Wieviel ACAP kosten soll ist noch nicht klar. Budgetiert wurden vorerst rund 460.656 Euro für die Beratung durch Drittfirmen.

Breite Zustimmung

Der World Association of Newspapers gehören 72 nationale Zeitungsorganisationen an sowie 13 Nachrichtenagenuren und Zeitungs-Manager aus rund Hundert Ländern.

Ebenfalls am ACAP-Programm beteiligt sind unter anderem das European Publishers Council, die International Publishers Association und die European Newspaper Publishers' Association.

(futurezone | Reuters)