AK will Recht auf Privatkopie absichern
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer [AK] fordern anlässlich der bevorstehenden Urheberrechtsgesetz-Novelle heute die Sicherung des Rechts auf kostenlose Privatkopien.
Man müsse den Herstellern Regeln vorgeben, damit für die Konsumenten eine übliche Anzahl privater Kopien trotz Kopierschutztechniken möglich bleibt, erklärt AK-Konsumentenschützer Harald Glatz. Außerdem dürfen Konsumenten weder mit ungerechtfertigten Gebühren belastet noch für die Durchsetzung ihrer privaten Nutzungsrechte bestraft werden.
Er verlangt daher eine Nachbesserung der Urheberrechtsgesetz-Novelle, mit der eine EU Richtlinie umgesetzt wird.
Eigentlich sollte die EU-Richtlinie zum Urheberrecht am 22. Dezember mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 in heimisches Recht umgesetzt werden.
Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002Kopie darf nicht verhindert werden
Für die AK greift die Novelle zum Urheberrechtsgesetz von Justizminister Böhmdorfer zu kurz.
Die EU Richtlinie erlaubt zwar das Kopieren von Musik, Bildern oder Texten auf die PC Festplatte oder CDs für private oder öffentliche Zwecke [z.B. für Schulen]. Aber die Hersteller erhalten gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken jede Kopie zu verhindern, kritisiert Glatz.
Es sei Aufgabe des Justizministers dafür zu sorgen, dass das Recht auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken nicht völlig ausgehöhlt wird.
Ist eine Einigung zwischen Industrie und Urheberrechtsinhabern betreff der Sicherung von Kopien trotz Kopierschutzmaßnahmen nicht möglich, muss der Justizminister Regeln zum Schutz der Konsumenten in einer Verordnung erlassen, so Glatz.
Seitens der EU Richtlinie wäre das möglich.
Keine Strafe für Umgehung des Kopierschutzes für Private
Auch dürften Konsumenten nicht bestraft werden, wenn sie eine
Kopierschutztechnik umgehen, um ausschließlich Kopien für den
privaten Gebrauch herzustellen. Der Entwurf sieht nämlich für jede
Umgehung Unterlassungs- und Schadenersatzklagen vor.