Digitales EU-Copyright kommt später
Die Copyright-Richtlinie der Europäischen Union wurde in meisten Mitgliedsländern nicht fristgerecht umgesetzt.
Zum Stichtag [22.12.02] hatten nur zwei der 15 Länder die teils heftig umstrittene Richtlinie in nationales Recht umgesetzt [Dänemark und Griechenland].
Verteter von Rechteinhabern wie die Business Software Alliance [BSA] bedauerten die schleppende Umsetzung, da sie sich im Kampf gegen Produktpiraten effizientere juristische Mittel versprechen.
Die Ursachen für die Verzögerungen sind vielfältig, in Regel sind es aber die anhaltenden kontroversen Diskussionen um die Richtlinie, die auch durch die Praxis des US-Copright-Gesetzes DMCA immer wieder angeheizt werden, da dort schon Elemente des EU-Entwurfs zumindestens ähnlich gelten.
Der EU-Ministerrat hat die Richtlinie zum Urheberrecht im April verabschiedet. Urheberrechtliche Bestimmungen sollen damit auch für das Internet und andere digitale Medien gelten.
EU-Ministerrat beschließt Copyright-RichtlinieÖsterreich
In Österreich lief eigentlich bereits im September die Begutachtungsfrist für die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002, mit der die EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, aus.
Das neue Urheberrechtsgesetz soll mit den Vorgaben aus Brüssel demnach vor allem an "neue technische Verwertungsarten [z. B. Digitalisierung, Internet]" angepasst werden.
Das neue Gesetz bekräftigt prinzipiell das Recht auf Privatkopien von geschützten Werken "zum eigenen Gebrauch". Andererseits wird besonderes Augenmerk auf den "Schutz technischer Maßnahmen" gelegt.
Demnach haben Rechteinhaber die Möglichkeit zu klagen, wenn "Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden" oder "wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird" oder "wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden".
Österreichs neues UrheberrechtsgesetzUrsache Neuwahlen
Hierzulande war allerdings nicht wie in Deutschland oder Großbritannien die kontroverse Dsikussion Ursache für das Versäumen der Frist, sondern die Auflösung des Nationalrates und die folgenden Neuwahlen.
Bereits im November hieß es aus dem Justizministerium, dass es "noch Monate dauern" dürfte, bis das Gesetz wieder im Nationalrat behandelt werden sollte.
Neue Debatte um UrheberrechteDiskussion noch nicht beendet
Die Verzögerung könnte in Österreich allerdings noch für die öffentlichen Debatten sorgen, die hierzulande bislang kaum geführt wurden und in denen auch immer wieder eine Nachbesserung der EU-Richtlinie im Sinne der Konsumenten gefordert wird.
Dies haben erst letzte Woche die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer [AK] getan, die die Sicherung des Rechts auf kostenlose Privatkopien in der Richtlinie vermissen.
Man müsse den Herstellern Regeln vorgeben, damit für die Konsumenten eine übliche Anzahl privater Kopien trotz Kopierschutztechniken möglich bleibt, erklärt AK-Konsumentenschützer Harald Glatz. Außerdem dürfen Konsumenten weder mit ungerechtfertigten Gebühren belastet noch für die Durchsetzung ihrer privaten Nutzungsrechte bestraft werden.
AK will Recht auf Privatkopie absichern