11.01.2003

REICHWEITE

Bildquelle: fuZo

Kazaa darf in den USA geklagt werden

Ein Gericht in Los Angeles hat nun entschieden, dass eine Klage der Entertainment-Industrie gegen die Betreiber der Tauschbörse Kazaa in den USA zulässig ist.

Auf 46 Seiten begründete Richter Stephen Wilson seine Entscheidung damit, dass die Kazaa-Software von Millionen Kaliforniern heruntergeladen und benutzt wurde. Auch hielten kalifornische Unternehmen die meisten Urheberrechte an Film und Musik.

Daher könnten die Betreiber der Tauschbörse, Sharman Networks, obwohl das Unternehmen mit Hauptsitz in Australien eigentlich auf der Pazifik-Insel Vanuatu gemeldet sei, auch vor einem US-Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

Kazaa, Grokster und Morpheus betroffen

Die Klage könnte die drei Online-Musiktauschbörsen Kazaa, Grokster und Morpheus betreffen, da alle dieselbe Technologie verwenden.

Vertreter des Musikindustrieverbandes RIAA und der Filmindustrie werfen den Musiktauschbörsen eine Verletzung des amerikanischen Urheberrechts vor. Ihre Software würde es den Kunden erlauben, illegal Filme und Musikdateien zu kopieren.

Kazaa, Grokster und Morpheus verteidigen den Vertrieb ihrer Software mit der Begründung, dass diese von Künstlern und Archiven legal genutzt werde. Auf den Missbrauch der Software hätten die Firmen keinen Einfluss.