Handyüberwachung ist gang und gäbe
Die polizeiliche Handyüberwachung ist in Österreich offensichtlich eine beliebte Ermittlungsmethode geworden. Solche Aktionen seien "kein Einzelfall, sondern vielmehr der Regelfall", sagte Erich Cibulka, Prokurist bei T-Mobile Austria und Telekom-Fachgruppenobmann in der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] bei einer Pressekonferenz.
Allein bei T-Mobile Austria werden laut Cibulka eigens zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Bei der Mobilkom sind es laut einer Sprecherin des Unternehmens sogar vier. Die Zahl der Überwachungen sei im Steigen, heißt es aus der Mobilkom.
Mobilkom zur RufdatenaffäreÜberwachungsverordnung seit Ende 2001
Möglich ist die polizeiliche Überwachung von Handygesprächen seit Erlass der so genannten Überwachungsverordnung Ende 2001. Seither müssen die heimischen Mobilfunkanbieter auf richterlichen Beschluss hin den Telefonverkehr überwachen. Dabei geht es laut Cibulka nicht nur um die Gesprächsüberwachung, sondern auch um die Lokalisierung des Aufenthaltsorts verdächtiger Personen.
Anfragen im Steigen
Polizeiliche Anträge auf Überwachung Verdächtiger gibt es laut
Mobilkom mitunter auch ohne richterlichen Beschluss. Auch hier seien
die Anfragen im Steigen. Die Anfragen würden jedoch von den
Mobilfunkern abgelehnt.
Das Strafrechtsänderungsgesetz unterscheidet zwischen einfachem und dringendem Tatverdacht. Bei einfachem Tatverdacht reicht eine Genehmigung des Untersuchungsrichters zur Überwachung eines Telefonanschlusses. Die Mobilfunkunternehmen müssen oder dürfen in diesem Fall allerdings nur eine so genannte Rufdatenerfassung durchführen, das heißt, den Zeitpunkt, die angewählte Telefonnummer und den genauen Standort des Handys erheben.
1.000 Mal Rufdatenerfassung
Nur bei dringendem Tatverdacht ist mit Genehmigung der Ratskammer
auch eine Gesprächs-Inhaltsüberwachung erlaubt. Die Zahl dieser
Überwachungen ist mit unter 300 Fällen im Jahr unverändert, heißt es
aus dem Justizministerium. Zugenommen hat die Zahl der
Rufdatenerfassung - eine effiziente Art der Verbrechensverfolgung -
1.000 Mal pro Jahr wird davon Gebrauch gemacht.
Telekoms beklagen finanzielle Belastung
Für die Telekom-Unternehmen eine unzumutbare finanzielle Belastung, so Cibulka. Sowohl die Mobilkom als auch T-Mobile beklagen die hohen Kosten, die mit der Überwachung verbunden sind. Derzeit müssen die Mobilfunker selbst für diese Kosten aufkommen. Im Zuge des neuen Telekom-Gesetzes soll, so die Forderung der Branche, ein Kostenersatz vereinbart werden.
Ein einheitlicher Tarif soll auch auf die Prioritätenliste des Justizministeriums - das würde für Gerichte eine Erleichterung bei Strafverfahren bringen.