14.01.2003

ÖSTERREICH

Bildquelle: ORF.at

Handyüberwachung ist gang und gäbe

Die polizeiliche Handyüberwachung ist in Österreich offensichtlich eine beliebte Ermittlungsmethode geworden. Solche Aktionen seien "kein Einzelfall, sondern vielmehr der Regelfall", sagte Erich Cibulka, Prokurist bei T-Mobile Austria und Telekom-Fachgruppenobmann in der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] bei einer Pressekonferenz.

Überwachungsverordnung seit Ende 2001

Möglich ist die polizeiliche Überwachung von Handygesprächen seit Erlass der so genannten Überwachungsverordnung Ende 2001. Seither müssen die heimischen Mobilfunkanbieter auf richterlichen Beschluss hin den Telefonverkehr überwachen. Dabei geht es laut Cibulka nicht nur um die Gesprächsüberwachung, sondern auch um die Lokalisierung des Aufenthaltsorts verdächtiger Personen.

Das Strafrechtsänderungsgesetz unterscheidet zwischen einfachem und dringendem Tatverdacht. Bei einfachem Tatverdacht reicht eine Genehmigung des Untersuchungsrichters zur Überwachung eines Telefonanschlusses. Die Mobilfunkunternehmen müssen oder dürfen in diesem Fall allerdings nur eine so genannte Rufdatenerfassung durchführen, das heißt, den Zeitpunkt, die angewählte Telefonnummer und den genauen Standort des Handys erheben.

Telekoms beklagen finanzielle Belastung

Für die Telekom-Unternehmen eine unzumutbare finanzielle Belastung, so Cibulka. Sowohl die Mobilkom als auch T-Mobile beklagen die hohen Kosten, die mit der Überwachung verbunden sind. Derzeit müssen die Mobilfunker selbst für diese Kosten aufkommen. Im Zuge des neuen Telekom-Gesetzes soll, so die Forderung der Branche, ein Kostenersatz vereinbart werden.

Ein einheitlicher Tarif soll auch auf die Prioritätenliste des Justizministeriums - das würde für Gerichte eine Erleichterung bei Strafverfahren bringen.