Online-Haft für "Raubkopierer"

05.10.2006

Deutsche Verbraucherschützer warnen mit einem virtuellen Gefängnis vor der Kriminalisierung privater Kopien von Filmen und Musik. Sie fordern die Aufnahme einer Bagatellklausel in das Urheberrechtsgesetz.

Seit Donnerstag wartet das erste Internet-Gefängnis auf "Häftlinge". Ins Leben gerufen wurde der Online-Knast von der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv], die mit der Aktion "Privatkopieren ist kein Verbrechen" die drohende Kriminalisierung beim privaten Kopieren von Musik und Filmen verhindern will.

Das Gefängnis kann von jedem bezogen werden, der ein Formular ausfüllt und anschließend ein Bild von sich hochlädt.

Urheberrechtsnovelle

Hintergrund ist die geplante Novellierung des deutschen Urheberrechts, das auch Regeln zu Privatkopien und zum Download aus dem Internet enthält.

Bagatellklausel gefordert

"Es ist absurd, Millionen Bürgern mit Gefängnis zu drohen und sie auf eine Stufe mit kommerziellen Produktpiraten zu stellen", erklärte Christoph Bautz vom Online-Netzwerk Campact, das an der Aktion beteiligt ist.

Bei einer Kopie für den privaten Gebrauch handle es sich schlimmstenfalls um eine Bagatelle. Die Organisatoren der Kampagne fordern deshalb die Aufnahme einer Bagatellklausel in das Gesetz.

"Privatkopie abgeschafft"

Kritisiert wird auch das Verbot der Privatkopie, wenn dafür ein wirksamer technischer Schutz umgangen werden muss. "Damit wird das Recht auf Privatkopie faktisch abgeschafft", erklärte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl.

(futurezone | APA)