22.01.2003

DMCA

Bildquelle: ORF.at

Provider muss Kazaa-Nutzer identifizieren

Ein Bezirksgericht in Washington D.C. hat entschieden, dass der Provider Verizon die Identität eines vermeintlichen Tauschbörsen-Piraten preisgeben muss.

Der Fall ist bedeutsam, da die RIAA [Recording Industry Association of America] hier erstmals einen einzelnen Tauschbörsen-Nutzer vor Gericht bringen will.

Die RIAA beruft sich dabei auf das US-Copyright-Gesetz "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA], das nach Ansicht der RIAA einem Urheberrechtsinhaber erlaubt, Informationen über einen Teilnehmer vom Provider zu verlangen, falls dieser Downloads mit Copyright-geschütztem Material anbietet.

Verizon sah sich jedoch von dieser Regelung nicht betroffen, da man die illegalen Inhalte bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk nicht selbst anbiete, sondern nur die Leitung zur Verfügung stelle. Die Daten befänden sich in diesem Fall auf der Festplatte des Users.

Richter John Bates schloss sich jetzt der Ansicht der RIAA an.

User im Visier

Die RIAA hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen zahlreiche Musiktauschbörsen geklagt. In Zukunft will man jedoch aktiv gegen einzelne Nutzer von Online-Tauschbörsen, die Urheberrechte verletzen, vorgehen.

Deswegen wollte man die Provider dazu bringen, die Identität ihrer Nutzer bei Verdacht offen zu legen.

In dem möglichen kommenden Prozess gegen den einzelnen Kazaa-Nutzer wird es im Kern darum gehen, ob ein privater User seine Songs zum Tausch anbieten darf, wenn er daraus keinerlei kommerziellen Nutzen zieht. Die RIAA will diese Frage in ihrem Sinne wiederum mittels des DMCA entscheiden.

Prozess gegen Tauschbörsen

Und auch den Tauschbörsen selbst rückt die RIAA derzeit wieder mit Klagen auf den Leib: Ein Gericht in Los Angeles hat vorletzte Woche entschieden, dass eine Klage der Entertainment-Industrie gegen die Betreiber der Tauschbörse Kazaa in den USA zulässig ist.

Auf 46 Seiten begründete Richter Stephen Wilson seine Entscheidung damit, dass die Kazaa-Software von Millionen Kaliforniern heruntergeladen und benutzt wurde. Auch hielten kalifornische Unternehmen die meisten Urheberrechte an Filmen und Musik.

Daher könnten die Betreiber der Tauschbörse, Sharman Networks, obwohl das Unternehmen mit Hauptsitz in Australien eigentlich auf der Pazifikinsel Vanuatu gemeldet sei, auch vor einem US-Gericht zur Verantwortung gezogen werden.