Passagierdaten: Sonderfall AUA
Die AUA übermittelt auch weiterhin "nur zehn bis elf" der bis zu 34 möglichen Daten ihrer Passagiere an die US-Behörden. Ihren ungewöhnlichen Sonderstatus hat sie zusammen mit US-Behörden und Datenschützern ausgehandelt.
Die Austrian [AUA] begrüßt generell das neue, zwischen EU und USA geschlossene Abkommen zum Austausch von Flugpassagierdaten: "Es ist positiv, dass es eine einheitliche Regelung gibt", sagte AUA-Sprecherin Livia Dandrea am Freitag.
Keine sensiblen Daten
Allerdings habe die AUA selbst nie sensible Daten wie Religionszugehörigkeit und Kreditkartennummer weitergegeben, daher sei man von dem Abkommen auch nicht wirklich betroffen, so Dandrea gegenüber ORF.at.
Die AUA habe zu keinem Zeitpunkt seit dem Start der Datenübermittlung im Juni/Juli 2005 34 Datenfelder pro Passagier übermittelt, betonte Dandrea. Im Schnitt würden zehn bis elf Daten übermittelt. Das werde man auch künftig so halten.
Österreichische Sonderregelung
Diese Sonderlösung habe die AUA damals mit den US-Behörden und unter Einbeziehung von heimischen Datenschützern ausgearbeitet, meinte Dandrea gegenüber ORF.at weiter.
Bei den - nach dem Abflug - übermittelten Daten handle es sich um jene verpflichtenden Datenfelder, die zum Großteil von Passagieren auch bei der Einreise in die USA auf der Einreisekarte ausgefüllt werden müssen. Diese seien bereits vor dem ersten Abkommen zwischen den USA und der EU übermittelt worden.
Die 34 geforderten Datenfelder seien zudem ein Maximalwert. Diesen Wert würden nur die wenigsten Passagiere erreichen, bei den meisten gebe es ohnedies deutlich weniger Infos zur Person.
Neben der Reservierungsnummer und dem Namen der Reisenden fallen darunter Flugnummer und Reiseroute. Optional sei die Übermittlung der Telefonnummer, des Reisebüros und der Sitznummer. Nicht übermittelt würden von der AUA beispielsweise die Kreditkartennummer und Vielfliegerdaten.
Direktzugriff bei AUA nicht möglich
Da die AUA keinen Direktzugriff auf ihr Buchungssystem gewähre, sondern ein eigenes "kostengünstiges" System für die Übermittlung der Daten entwickelt habe, konnten die USA auch nicht wie bei anderen Fluglinien auf die gesamten Datensätze der AUA-Passagiere zugreifen.
Bei anderen Fluglinien greifen die US-Behörden bisher alle Datensätze komplett ab, ohne sie direkt im System zu filtern, und verwerten diese Daten dann selbst weiter.
Marktanteil zu gering?
"Wahrscheinlich gibt es diese Sonderregelung, weil der Anteil der AUA am Transatlantikverkehr zu gering ist", meinte Hans Zeger von der ARGE Daten zu dieser ungewöhnlichen Sonderregelung.
Die AUA selbst konnte ihren Sonderstatus bisher nicht ausreichend erklären, Dandrea selbst hält den geringen Marktanteil der AUA aber durchaus für einen möglichen Erklärungsansatz.
Nach EU-Recht müsste die AUA laut Zeger jeden einzelnen Passagier um Zustimmung bitten, dass seine Daten übermittelt werden, so Zeger weiter. Zudem bezweifelt er die Zuständigkeit der EU in dieser Frage.
Neue Regeln für Airlines
Die US-Anti-Terror-Behörden haben in den jüngsten Verhandlungen übrigens akzeptiert, bei der Datenübermittlung von dem bisher genutzten Pull-System auf ein Push-System überzugehen.
Demnach sollen künftig die europäischen Airlines direkt ihre Passagierdaten an das US-Heimatschutzministerium liefern, anstatt diesem zu gestatten, sie von ihren Reservierungssystemen abzurufen.
(futurezone | APA)