08.02.2003

ABFINDUNG

Bildquelle: fuZo

US-Verlage einigen sich mit Gator

Die US-Verlage, die Gator Ende Juni 2002 wegen der Platzierung unautorisierter Werbe-Pop-ups auf ihren Homepages geklagt haben, haben nun mit dem Online-Werber eine Einigung erzielt.

[Finanzielle] Details zu dem Deal wollten die Publisher, darunter die "Washington Post", die "New York Times" und Dow Jones & Co., der das "Wall Street Journal" herausgibt, nicht bekannt geben.

Terence Ross, Anwalt der Kläger, verriet nur soviel: "Beide Parteien sind sehr zufrieden mit der Vereinbarung."

Juli 2002: Etappensieg gegen "Online-Parasit"

Im Juli letzten Jahres hatte ein US-Bundesgericht der Klage der US-Verlage in einer ersten Entscheidung Recht gegeben. Dem Online-Werber Gator wurde vorübergehend untersagt, Werbe-Pop-Ups auf fremden Homepages ohne Erlaubnis des Eigentümers zu schalten.

Die Verlage hatten dem Werbeunternehmen vorgeworfen "an der harten Arbeit und den Investitionen anderer zu schmarotzen". Außerdem habe der "Online-Parasit" versucht, bei Kunden den Eindruck zu vermitteln, eine Buchung bei Gator sei günstiger, als auf der Seite direkt zu werben.

Nach der jetzigen Einigung warten auf Gator noch weitere sieben Gerichtsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen.

Werbung der Konkurrenz

Die "eWallet"-Software von Gator ermöglicht Usern ein automatisches Ausfüllen von Formularen und erinnert an Passwörter. "eWallet" wird aber nur im Bündel mit "OfferCompanion" angeboten. Diese Software sammelt Informationen über das User-Verhalten und liefert gezielt Werbung in Form von Pop-up-Fenstern.

Dabei können die beworbenen Firmen in Auftrag geben, mit welchen Homepages ihre Pop-ups geöffnet werden sollen. So könnte es z.B. vorkommen, dass ein auf der Ford-Homepage surfender Autointeressent eine Werbung für den Konkurrenten Toyota via Pop-up sieht.