Diskussion um Haftung für offene WLANs

17.10.2006

Laut einem deutschen Gerichtsurteil sollen WLAN-Betreiber für die Urheberrechtsverletzungen Dritter in ihrem Netzwerk haften. Experten sind der Meinung, dass das E-Commerce-Gesetz in Österreich gegen eine solche Haftung spricht.

Ein deutscher Gerichtsentscheid sorgte unlängst für einige Diskussionen: Demnach haftet der Betreiber eines offenen, also unverschlüsselten WLAN für Rechtsverletzungen, die Dritte über sein Netzwerk begehen.

Im gegenständlichen Fall wurden über das WLAN der Beklagten urheberrechtlich geschützte Musikdateien heruntergeladen und zugänglich gemacht, sodass der betreffende Musikkonzern auf Unterlassung der Zugänglichmachung dieser Titel klagte und vom Landgericht Hamburg Recht bekam.

Keine Überwachungspflicht?

Nach den Grundsätzen der "Störerhaftung" seien die Beklagten auch für fremde Rechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen, weil sie diese durch den Betrieb eines unverschlüsselten WLAN ermöglicht hätten.

Beim europäischen Zentrum für E-Commerce und Internet-Recht wird das Urteil skeptisch betrachtet. Leiter Wolfgang Zankl verweist auf die europäische E-Commerce-Richtlinie, wonach bei Zurverfügungstellung von Internet-Zugängen [Access-Providing] keine Überwachungspflichten bestehen.

WLAN [Wireless Local Area Netzwerk] beschreibt ein lokales Netzwek für den drahtlosen Internet-Zugang, bei dem die Datenübertragung per Funk erfolgt. Wird ein WLAN nicht verschlüsselt, kann sich jeder in das Netzwerk einklinken.

Gegen österreichisches Recht

Insbesondere seien Betreiber "nicht dazu verpflichtet, aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen" - so der genaue Wortlaut der Richtlinie, die sowohl in Österreich als auch in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt wurde.

Das spreche gegen die Argumentation des Landgerichts Hamburg, dass die Betreiber des WLAN verpflichtet gewesen wären, sich zu informieren, welche Möglichkeiten es gibt, um Rechtsverletzungen über ihr Netzwerk zu vermeiden.

Verschlüsselung dennoch ratsam

Generell rät Zankl WLAN-Betreibern aber zur Verschlüsselung - wohl nicht nur aus rechtlichen Gründen. Dabei sollte man dem WPA2-Verfahren gegenüber WEP [Wired Equivalent Privacy] den Vorzug geben, welches sich relativ leicht "knacken" lässt.

Das Wiener e-center versteht sich als "Think-Tank" und "Task-Force" für Rechtssicherheit im E-Commerce und Mobile Business und kooperiert als größte europäische Initiative für Rechtsfragen im E-Business mit namhaften Unternehmen aus der Branche.