13.02.2003

MP3@WORK

Bildquelle: PhotoDisc

Tauschbörsenabstinenz per Mustervertrag

In einem Brief an 1.000 Unternehmen und Behörden fordert der deutsche IFPI-Vorsitzende Gerd Gebhardt die Geschäftsführungen dazu auf, aktiv Maßnahmen gegen den Musiktausch in ihren Firmen zu ergreifen, und warnt gleichzeitig vor juristischen und sicherheitsrelevanten Konsequenzen der illegalen Nutzung von Tauschbörsen.

Abgesehen von der verlorenen Arbeitszeit würde die Nutzung von Musiktauschbörsen durch Mitarbeiter die Firewalls umgehen und die Computersysteme der Unternehmen durch Viren und Trojaner gefährden.

Muster-Richtlinie liegt zur Unterschrift bei

Eine eigens entworfene Broschüre mit praktischen Tipps für den konzerneigenen Systemadministrator soll diesem Missstand Abhilfe schaffen.

Laut den "Richtlinien zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und zur IT-Sicherheit" sollte jedes Unternehmen einen Copyright-Beauftragten einsetzen, der die Computer frei von Online-Tauschbörsen halten soll.

Auch eine ausführlich formulierte Vorlage für eine firmeninterne Richtlinie ist beigelegt.

Mit ihrer Unterschrift sollen sich die Mitarbeiter demnach dazu verpflichten, auf den Systemen, Geräten oder Speichermedien der Firma kein Peer-to-Peer-Netzwerk, keinen Peer-to-Peer-Index und kein Peer-to-Peer-Hilfsprogramm zu betreiben.