Tauschbörsenabstinenz per Mustervertrag
In einem Brief an 1.000 Unternehmen und Behörden fordert der deutsche IFPI-Vorsitzende Gerd Gebhardt die Geschäftsführungen dazu auf, aktiv Maßnahmen gegen den Musiktausch in ihren Firmen zu ergreifen, und warnt gleichzeitig vor juristischen und sicherheitsrelevanten Konsequenzen der illegalen Nutzung von Tauschbörsen.
Abgesehen von der verlorenen Arbeitszeit würde die Nutzung von Musiktauschbörsen durch Mitarbeiter die Firewalls umgehen und die Computersysteme der Unternehmen durch Viren und Trojaner gefährden.
Der Brief beginnt mit der ernüchternden Feststellung: "Wahrscheinlich nehmen auch in Ihrer Institution einzelne Mitarbeiter von dienstlichen Internet-Zugängen aus an illegalen sog. 'Tauschbörsen' teil."
Der BriefMuster-Richtlinie liegt zur Unterschrift bei
Eine eigens entworfene Broschüre mit praktischen Tipps für den konzerneigenen Systemadministrator soll diesem Missstand Abhilfe schaffen.
Laut den "Richtlinien zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und zur IT-Sicherheit" sollte jedes Unternehmen einen Copyright-Beauftragten einsetzen, der die Computer frei von Online-Tauschbörsen halten soll.
Auch eine ausführlich formulierte Vorlage für eine firmeninterne Richtlinie ist beigelegt.
Mit ihrer Unterschrift sollen sich die Mitarbeiter demnach dazu verpflichten, auf den Systemen, Geräten oder Speichermedien der Firma kein Peer-to-Peer-Netzwerk, keinen Peer-to-Peer-Index und kein Peer-to-Peer-Hilfsprogramm zu betreiben.
Admin soll nach geschütztem Material suchen
Dem Systemadministrator wird eine strikte Konfiguration der
Firewall, die Nutzung von Port-Scanning-Programmen und Software zur
automatisierten Inventarisierung aller Anwendungen und Dateien auf
den Mitarbeiter-Rechnern nahe gelegt.