26.02.2003

ANALYSE

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Auslieferung der EU-Flugdatenbanken

Das gerade im Entstehen begriffene Abkommen zwischen der EU und den USA über den Vollzugriff des US-Zollbehörden auf die Reservierungssysteme aller europäischen Airlines, die auch US-Flughäfen anfliegen, ist nun in seinem letzten Entstehungsschritt dokumentiert.

Das gesamte Abkommen trägt eindeutig die Handschrift der USA. Offenbar hat die europäische Seite nicht einmal versucht, den direkten Vollzugriff durch die USA auf alle Datensätze in Frage zu stellen.

Eine "historisch-kritische" Version des EU-Dokuments im letzten Verhandlungsstand [siehe Link weiter unten], die nunmehr online ist, zeigt jedenfalls keine Spur von Widerspruch.

Dafür macht sie offenbar, welche Passagen der gemeinsamen Erklärung bis zuletzt Objekt von Diskussionen waren.

NSA muss Datenschutz akzeptieren

Besonders intensiv wurde von den Europäern bis zuletzt an Absatz fünf der gemeinsamen Erklärung gefeilt, der die Behandlung personenbezogener Daten aus der EU durch die US-Zollbehörden regeln soll.

Wenn die US-Behörden "Zugriff auf Datensätze in EU-Territorium tätigen", so sind sie angehalten, "die Prinzipien der EU-Datenschutzrichtlinie zu akzeptieren" [Paragraf 5a] - so sehen die in den Verhandlungen von der EU erzielten Kompromisse quer über das Abkommen aus.

Die vorne im "Joint Statement" festgeschriebene Auskunftspflicht des Vollzugsorgans US-Zoll an die Betroffenen wird im Anhang durch ein ganzes Bündel von Ausnahmen wieder aufgehoben

Speichern auf "Need to know"-Basis

Der US-Zoll alleine entscheidet, welche "Third Agency" diese Datensätze aktuell noch bekommt und wie lange sie dann im "Office of Information Technology" auf einer "Need to know"-Basis noch weiter aufgehoben werden. Das Abkommen sieht kein Zeitlimit vor.