02.06.1999

DIGISIGNATUR ZWEITER TEIL

Bildquelle: ORF On

Freier Marktzugang für Zertifikatsanbieter in AT

Ein Schwergewicht des österreichischen Signaturgesetzentwurfs bildet die Regelung der Zertifizierungsdiensteanbieter. Zertifizierungsstellen sind natürliche oder juristische Personen oder sonstige rechtsfähige Einrichtungen, die Zertifikate ausstellen, mit denen elektronische Signaturdaten [genauer gesagt der öffentliche Schlüssel] einer bestimmten Person zugeordnet und deren Identität bestätigt werden kann.

Neben dieser Kerntätigkeit werden Zertifizierungsstellen auch andere Leistungen, wie die Führung von Signaturverzeichnissen, anbieten. Die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit eines Zertifizierungsdiensteanbieters bedarf laut § 6 Signaturgesetzentwurf keiner gesonderten Genehmigung.

Telekom-Control wird Aufsichtsstelle

Um die Vertrauenswürdigkeit der Zertifizierungsdiensteanbieter zu gewährleisten und Missbräuchen vorzubeugen sieht der Signaturgesetzentwurf [dem EU-Richtlinienentwurf folgend] die Einrichtung einer Aufsichtsstelle vor.

Diese Aufsichtsstelle wird in Österreich die Telekom-Control Kommission sein, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Zertifizierungsanbieter überwacht. Die Finanzierung dieser Aufsichtsstelle wird durch die Zertifizierungsdiensteanbieter erfolgen, die regelmässige Beiträge leisten sollen.

Qualitätssiegel

In Verbindung mit dem Angebot sicherer elektronischer Signaturen, die eine ganze Reihe von Erfordernissen erfüllen müssen, können sich die Zertifizierungsdiensteanbieter auch bei der Aufsichtsstelle akkreditieren lassen [§ 17 Signaturgesetzentwurf].

Diese Akkreditierung kommt nur bei besonders hochwertigen Signaturen in Betracht. Mit der Akkreditierung sollen für die Zertifizierungsstelle besondere Rechte verbunden sein [zB besondere Werbe- und Marketingmassnahmen].

5,5 Millionen für SIT

Ausserdem sieht der Gesetzesentwurf die Einrichtung einer oder mehrerer Bestätigungsstellen vor, die die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überwachen. So eine Bestätigungsstelle hat den Zertifizierungsdiensteanbietern für ihre Tätigkeit ein per Verordnung festgelegtes Entgelt vorzuschreiben. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird ausdrücklich festgehalten, dass jedenfalls kein eigenes Amt als Bestätigungsstelle geschaffen wird. Vorerst soll auf Vereinsbasis ein "Zentrum für sichere Informationstechnologie" [SIT] eingerichtet werden.

SIT soll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden [für 1999 wird das Budget auf rund 5,5 Mio. ATS geschätzt] und wird neben den Aufgaben einer Bestätigungsstelle auch noch andere Agenden wahrnehmen.

Im 3. Teil der Serie [morgen in der Futurezone] wird es um die Haftung der Zertifizierungsstellen gehen.