Bwin dementiert Einstieg von Partygaming

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06.11.2006

Der börsennotierte österreichische Internet-Glücksspiel- und Wettanbieter bwin hat am Montag Gerüchte dementiert, wonach der britische Konkurrent Partygaming Teile des Unternehmens übernehmen könnte.

"Es gibt keine Akquisitionsgespräche mit Partygaming", sagte bwin-Sprecherin Karin Klein am Montag in Wien. Auch dass Partygaming über die Börse bwin-Anteile erwerben könnte, sei "hochgradig unwahrscheinlich".

Bwin-Aktie mit leichten Gewinnen

In einem Agenturbericht hatte es am Wochenende unter Berufung auf "eine mit der Angelegenheit vertraute Person" geheißen, dass Partygaming "in Gesprächen über den Kauf von Teilen von bwin.com" stehe.

Der Kurs der bwin-Aktie legte daraufhin am Montag zu Börsenstart kurzzeitig um 15 Prozent auf 18,35 Euro zu. Im Laufe des Vormittags gab die Aktie aber wieder einen Teil der Gewinne ab. Gegen 11.00 Uhr notierte das Papier nur noch bei 16,85 Euro, ein Plus von 5,6 Prozent gegenüber dem Schlusskurs von Freitag.

Bwin rede derzeit mit allen großen europäische Konkurrenten, sagte Klein. In den Gesprächen gehe es aber nur um eine verstärkte Kooperation im Rahmen der europäischen Vereinigung der Wettanbieter EBA [European Betting Association]. Die Schlagkraft der EBA solle erhöht werden, um das Lobbying in Fragen der Regulierung der europäischen Glücksspielmärkte zu verstärken, so die bwin-Sprecherin.

Gambling-Branche unter Druck

Bwin war zuletzt durch gesetzliche Verbote für privates Glücksspiel in einer Reihe europäischer Länder sowie in den USA unter Druck geraten. Im vergangenen halben Jahr hat die Aktie des Wettanbieters fast 85 Prozent an Wert verloren.

Partygaming hat einer Meldung der Associated Press zufolge erst am vergangenen Freitag 800 im indischen Hyderabad stationierten Support-Mitarbeitern die Kündigung ausgesprochen. Insgesamt verfügte das Unternehmen bis vor kurzem noch über 1.750 Mitarbeiter. Nach dem Bericht stehen auch an den Partygaming-Standorten London und Gibraltar Entlassungen an.

(APA | AP | futurezone)